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DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sino-German United AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-02 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Sino-German United AG München WKN SGU 888 
ISIN DE000SGU8886 Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 
 
*Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am 
Mittwoch, den 12. Juni 2019, um 10:00 Uhr in der Alten Hopfenpost, 
Hopfenstraße 6, 80335 München, Deutschland, statt.* 
 
I.   *Tagesordnung* 
 
     1. *Vorlage des festgestellten 
        Jahresabschlusses und des Lageberichts 
        (einschließlich des erläuternden 
        Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
        HGB und nach § 289a HGB) für das 
        Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des 
        Aufsichtsrats* 
     2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Vorstands für das 
        Geschäftsjahr 2018* 
     3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2018* 
     4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
        Geschäftsjahr 2019* 
     5. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
        Aufsichtsratsmitglieds* 
II.  *Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
     1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
        und des Lageberichts (einschließlich des 
        erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
        Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) für das 
        Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des 
        Aufsichtsrats* 
 
        Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 24. 
        April 2019 den vom Vorstand aufgestellten 
        Jahresabschluss der Gesellschaft für das 
        Geschäftsjahr 2018 gebilligt; der 
        Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
        Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt 
        es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
        Beschlussfassung. 
 
        Der festgestellte Jahresabschluss und der 
        Lagebericht (einschließlich des 
        erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
        Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) der Sino-German 
        United AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie der 
        Berichts des Aufsichtsrats sind vom Tag der 
        Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
        Internetseite der Gesellschaft unter 
 
        http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2019.html 
 
        veröffentlicht. 
 
        Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage 
        ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden 
        alle genannten Dokumente auch in der 
        Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
     2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
        2018* 
 
        Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
        Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
        Vorstands Frau Peng Pan, Herrn Philipp 
        Birnstingl, Herrn Hui Wang und Herrn Binlei 
        Song für die Dauer ihrer jeweiligen 
        Zugehörigkeit zum Vorstand der Gesellschaft 
        Entlastung zu erteilen. 
     3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2018* 
 
        Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
        Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
        Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn 
        Dr. Duo Wang und Herrn Shiqing Mao für die 
        Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum 
        Aufsichtsrat der Gesellschaft Entlastung 
        erteilen. 
     4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
        Geschäftsjahr 2019* 
 
        Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH 
        & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
        Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
        Niederlassung Frankfurt am Main, zum 
        Abschlussprüfer der Gesellschaft für das 
        Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
     5. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
        Aufsichtsratsmitglieds* 
 
        Der Aufsichtsrat der Sino-German United AG 
        besteht gemäß §§ 95, 96 AktG sowie § 9 
        Abs. 1 der Satzung, aus drei Mitgliedern; 
        mitbestimmungsrechtliche Vorgaben sind bei der 
        Besetzung nicht zu beachten. Die 
        Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
        gebunden. 
 
        Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Duo Wang hat 
        sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats am 13. 
        März 2019 niedergelegt. 
 
        Das Amtsgericht München hat daraufhin auf 
        Antrag des Vorstands der Sino-German United AG 
        mit Beschluss am 16. April 2019 Herrn Zhengjie 
        Yu (Qingdao, China) als neues 
        Aufsichtsratsmitglied der Sino-German United AG 
        mit Wirkung vom 16. April 2019 für den Zeitraum 
        bis zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung 
        der Sino-German United AG bestellt. Angesichts 
        der Befristung der Bestellung ist die Neuwahl 
        eines Aufsichtsratsmitglieds durch die 
        Hauptversammlung erforderlich. 
 
        Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn 
        Zhengjie Yu, General Manager der Sino-German 
        United Group Co., Ltd., wohnhaft in Qingdao, 
        China, für die Dauer bis zur Beendigung der 
        Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
        das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zum 
        Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu 
        wählen. 
 
        Herr Yu ist bei den nachfolgend aufgeführten 
        Gesellschaften (i) Mitglied eines gesetzlich zu 
        bildenden Aufsichtsrats bzw. (ii) Mitglied 
        eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
        Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: 
 
        (i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
        Aufsichtsrats: keine 
 
        (ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
        ausländischen Kontrollgremiums eines 
        Wirtschaftsunternehmens: 
 
        *·* General Manager der Sino-German United 
        Group Co., Ltd.. 
 
        Herr Zhengjie Yu übt in der Sino-German Ecopark 
        Gruppe, zu der auch die Hauptaktionärin gehört, 
        folgende Funktionen aus: 
 
        *·* General Manager der Sino-German United 
        Group Co., Ltd.. 
 
        Herr Zhengjie Yu wurde 1973 in Qingdao, China, 
        geboren. Er schloss ein Bachelorstudium mit der 
        Fachrichtung Wasserversorgung und Entwässerung 
        ab und ist mit den Grundsätzen der 
        Unternehmensführung hinreichend vertraut. Seit 
        2012 arbeitet Herr Zhengjie Yu für die 
        Sino-German United Group Co., Ltd.. Vor seinem 
        Engagement in der Sino-German United Group Co., 
        Ltd. arbeitete Herr Zhengjie Yu für folgende 
        Unternehmen: 
 
        _1995-1997_ Qingdao Engineering 
                    Construction Supervision 
                    Co., Ltd.; 
        _1997-2002_ Taishan Group Co., Ltd.; 
        _2002-2006_ Qingdao Lida Art Center Co., 
                    Ltd.; 
        _2006-2008_ Qingdao Juyihao Decoration 
                    Co., Ltd.; 
        _2008-2012_ Qingdao Yatuo Decoration 
                    Co., Ltd.; 
        _Seit 2012_ Sino-German United Group 
                    Co., Ltd.. 
III. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
     1. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
        Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
        Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 
        1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den 
        Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist 
        stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
        der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
        Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 
        1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
        Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen 
        Aktien. 
     2. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
        Stimmrechts* 
 
        (a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
            Hauptversammlung und die Ausübung des 
            Stimmrechts 
 
            Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
            Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
            Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 
            sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin 
            spätestens am *Mittwoch, 5. Juni 2019* (24:00 
            Uhr), unter der nachstehenden Adresse: 
 
            Sino-German United AG 
            c/o GFEI IR Services GmbH 
            Ostergrube 11 
            30559 Hannover 
            Deutschland 
            Telefax: 0511-47 40 23 19 
            E-Mail: hv@gfei.de 
 
            bei der Gesellschaft angemeldet und ihr 
            gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes 
            durch das depotführende Institut erbracht 
            haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der 
            Hauptversammlung, d. h. *Mittwoch, 22. Mai 
            2019* ('*Nachweisstichtag*' genannt), Aktionäre 
            der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung -2-

auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
            Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
            spätestens *Mittwoch, 5. Juni 2019* (24:00 
            Uhr), zugehen. Anmeldung und Nachweis des 
            Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder 
            englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
            Nachweis und die Anmeldung genügt die Textform. 
 
            Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und 
            des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
            vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der 
            Sino-German United AG werden den Aktionären von 
            der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
            Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um 
            den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
            sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
            möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
            ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
            erforderliche Anmeldung und die 
            Übersendung des Nachweises des 
            maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in 
            diesen Fällen durch das depotführende Institut 
            vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass 
            grundsätzlich höchstens zwei (2) 
            Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden. 
            Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel 
            und stellen keine zusätzlichen 
            Teilnahmebedingungen dar. 
 
            Der Nachweisstichtag ist das entscheidende 
            Datum für den Umfang und die Ausübung des 
            Teilnahme- und Stimmrechts in der 
            Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
            Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
            Hauptversammlung oder die Ausübung des 
            Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen 
            Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
            Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
            Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
            hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
            Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
            haben, können somit nicht an der 
            Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie 
            lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
            Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
            ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
            erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an 
            der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
            Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien 
            nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
            Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
            Veräußerbarkeit der Aktien. 
        (b) Verfahren für die Stimmabgabe durch 
            Bevollmächtigte 
 
            Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
            Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, 
            z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
            Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
            ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes 
            zu beachten: 
 
            Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine 
            fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
            Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
            Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein 
            Aktionär mehr als eine Person, kann die 
            Gesellschaft eine oder mehrere Personen von 
            diesen zurückweisen. 
 
            Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
            der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
            Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
            Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf 
            können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten 
            oder unter folgender Adresse gegenüber der 
            Gesellschaft erklärt werden: 
 
            Sino-German United AG 
            Investor Relations 
            Maximilianstr. 54 
            80538 München 
            Deutschland 
            Telefax: +49 (0) 89 2388 6848 
            E-Mail_: _investorrelations@sgu-ag.de 
 
            Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann 
            ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse 
            übermittelt werden. Der Nachweis einer 
            Vollmacht kann in Textform auch am Tag der 
            Hauptversammlung an der Ein- und 
            Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
            Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
            Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
            Abs. 8 oder 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
            gleichgestellten Instituten, Unternehmen und 
            Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
            beachten, die bei dem jeweils zu 
            Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten 
            daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
            Aktionärsvereinigung oder ein anderes der nach 
            § 135 Abs. 8 und 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
            gleichgestellten Institute, Unternehmen oder 
            Personen mit der Stimmrechtsausübung 
            bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
            Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
            abzustimmen. 
 
            Ein Formular, das für die Erteilung einer 
            Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie 
            zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte, 
            die den Aktionären nach der form- und 
            fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung 
            zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular 
            kann auch auf der Internetseite der 
            Gesellschaft unter 
 
            http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2019.html 
 
            abgerufen werden. 
 
            Auch nach Vollmachtserteilung können 
            angemeldete Aktionäre persönlich an der 
            Hauptversammlung teilnehmen. 
        (c) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
            Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
            Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum 
            die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von 
            der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
            Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die 
            Gesellschaft hat Herrn Lars Kuhnke, Hannover, 
            von der Firma GFEI IR Services GmbH als 
            Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. 
            Eine Vollmacht zugunsten des von der 
            Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters 
            erfordert, dass diesem ausdrücklich Weisungen 
            zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt 
            werden. Der Stimmrechtsvertreter ist 
            verpflichtet, nach Maßgabe der ihm 
            erteilten Weisungen abzustimmen; er kann die 
            Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
            ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine 
            Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
            Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
            oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
            entgegen. 
 
            Die Erteilung der Vollmacht an den 
            Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr 
            Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
            gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
            Textform. Aktionäre, die den 
            Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
            bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie 
            zur Erteilung von Weisungen das Formular, 
            welches sie im Rahmen der Übersendung der 
            Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die 
            von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, 
            müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der 
            Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft 
            aus organisatorischen Gründen bis *Dienstag, 
            11. Juni 2019 (24:00 Uhr)*, in Textform an 
            folgende Adresse senden: 
 
            GFEI IR Services GmbH 
            Ostergrube 11 
            30559 Hannover 
            Fax: 0049 511 47402319 
            E-Mail: hv@gfei.de 
 
            Das Formular zur Vollmachts- und 
            Weisungserteilung sowie weitere Informationen 
            zu Vollmachtserteilung können auch auf der 
            Internetseite der Gesellschaft unter 
 
            http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2019.html 
 
            abgerufen werden. 
 
            Zudem können form- und fristgerecht angemeldete 
            und auf der Hauptversammlung erschienene 
            Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte den von 
            der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
            auch während der Hauptversammlung bis zum Ende 
            der Generaldebatte zur Ausübung ihres 
            Stimmrechts bevollmächtigen und diesem 
            Weisungen erteilen. 
 
            Auch nach Vollmachtserteilung an den von der 
            Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
            können angemeldete Aktionäre persönlich an der 
            Hauptversammlung teilnehmen. 
     3. *Rechte der Aktionäre* 
 
        (a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 
            AktG 
 
            Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
            zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das 
            entspricht EUR 90.000) oder den anteiligen 
            Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 
            500.000 Stückaktien) erreichen, können 
            verlangen, dass Gegenstände auf die 

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May 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
            werden. Das Verlangen ist schriftlich an den 
            Vorstand der Sino-German United AG zu richten 
            und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
            vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des 
            Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
            nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
            Zugangstermin ist also *Sonntag, 12. Mai 2019* 
            (24:00 Uhr). Später zugehende 
            Ergänzungsverlangen werden nicht 
            berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende 
            Verlangen an die folgende Adresse: 
 
            An den Vorstand 
            Sino-German United AG 
            Maximilianstr. 54 
            80538 München 
            Deutschland 
 
            Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss 
            eine Begründung oder Beschlussvorlage 
            beiliegen. 
 
            Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß § 122 
            Absatz 2 Satz 1 AktG die Vorschrift des § 122 
            Absatz 1 Satz 3 AktG entsprechend. Hiernach 
            haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie 
            seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
            Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
            und sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
            Vorstands über den Antrag halten. Bei der 
            Berechnung der Frist ist § 121 Abs. 7 AktG zu 
            beachten. 
 
            Bekannt zu machende Ergänzungen der 
            Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits 
            mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
            unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der 
            Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
            und solchen Medien zur Veröffentlichung 
            zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
            kann, dass sie die Information in der ganzen 
            Europäischen Union verbreiten, sowie unter 
 
            http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2019.html 
 
            zugänglich gemacht. 
        (b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 
            126 Abs. 1 und 127 AktG 
 
            Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge 
            gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
            Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
            Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
            stellen sowie Vorschläge zur Wahl von 
            Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
            Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG 
            unterbreiten. 
 
            Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
            versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären 
            brauchen hingegen nicht begründet zu werden. 
 
            Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und 
            Aufsichtsratsmitgliedern müssen gemäß § 
            124 Absatz 3 Satz 3 AktG den Namen, ausgeübten 
            Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person 
            (bei juristischen Personen die Firma und den 
            Sitz) enthalten. 
 
            Solche Anträge und Wahlvorschläge sind 
            ausschließlich an folgende Adresse der 
            Gesellschaft zu richten: 
 
            An den Vorstand 
            Sino-German United AG 
            Maximilianstr. 54 
            80538 München 
            Telefax: +49 (0) 89 2388 6848 
            E-Mail: info@sgu-ag.de 
 
            Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
            Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
            Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die 
            Gesellschaft zugänglich zu machende 
            Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, 
            einschließlich des Namens des Aktionärs 
            sowie zugänglich zu machender Begründungen nach 
            ihrem Eingang unter der Internetseite 
 
            http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2019.html 
 
            veröffentlichen. Dabei werden alle bis 
            spätestens Dienstag, *28. Mai 2019* (24:00 
            Uhr), bei der oben genannten Adresse, Faxnummer 
            oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge 
            und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser 
            Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle 
            Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
            unter der genannten Internetadresse 
            veröffentlicht. 
 
            Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
            Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
            Abschlussprüfern muss gemäß § 127 Satz 2 
            AktG nicht begründet werden. Zusätzlich zu den 
            in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht 
            der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem 
            auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der 
            Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und 
            Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur 
            Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch 
            dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn 
            ihnen keine Angaben zu den Mitgliedschaften der 
            vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in 
            anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
            im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt 
            sind. 
 
            Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
            Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab 
            fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
            Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, 
            wenn sie während der Hauptversammlung mündlich 
            gestellt werden. Das Recht eines jeden 
            Aktionärs, während der Hauptversammlung 
            Gegenanträge zu den verschiedenen 
            Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur 
            Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des 
            Abschlussprüfers auch ohne vorherige und 
            fristgerechte Übermittlung an die 
            Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
            Aktionäre werden gebeten, ihre 
            Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der 
            Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. 
            Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, 
            die der Gesellschaft vorab übermittelt worden 
            sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung 
            finden, wenn sie dort gestellt werden. Das 
            Recht eines jeden Aktionärs, während der 
            Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
            verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch 
            ohne vorherige Übermittlung an die 
            Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
        (c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
            Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf 
            Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
            Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
            einschließlich der rechtlichen und 
            geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
            Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
            sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
            der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand 
            darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 
            AktG aufgeführten Gründen verweigern. 
 
            Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
            grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache 
            zu stellen. 
     4. *Weitergehende Erläuterungen* 
 
        Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
        gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 
        Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der 
        Gesellschaft unter 
 
        http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2019.html 
IV.  *Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
     Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, 
     Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, 
     Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf 
     Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären 
     die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
     ermöglichen. 
 
     Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre 
     Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die 
     Verarbeitung ist die Sino-German United AG die verantwortliche 
     Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) 
     Datenschutz-Grundverordnung. 
 
     Der Dienstleister der Sino-German United AG, welche zum Zwecke 
     der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten 
     von der Sino-German United AG nur solche personenbezogenen 
     Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
     erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich 
     nach Weisung der Sino-German United AG. 
 
     Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
     Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der 
     Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf 
     Datenübertragung nach Kapitel III der 
     Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber 
     der Sino-German United AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
 
     info@sgu-ag.de 
 
     oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
     Sino-German United AG 
     c/o GFEI IR Services GmbH 
     Ostergrube 11 
     30559 Hannover 
     Fax: 0049 511 47402319 

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May 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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