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Dow Jones News
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DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-05-03 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 
- 
- ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der am *Donnerstag, dem 13. Juni 2019, 11:00 Uhr* 
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagungsort ist GS1 
Germany Knowledge Center, Stolberger Str. 108, 50933 
Köln. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Splendid Medien AG und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2018, des zusammengefassten Konzernlage- und 
   Lageberichts der Splendid Medien AG, des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, 
   jeweils für das am 31. Dezember 2018 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
 
   Die genannten Unterlagen liegen vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft zur 
   Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können 
   auch im Internet unter 
 
   www.splendidmedien.com 
 
   unter 'Investor Services' und 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf 
   Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift dieser Vorlagen 
   erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden auch 
   in der Hauptversammlung ausgelegt und näher 
   erläutert. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für 
   das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von 357.738,49 EURO in die 
   Gewinnrücklagen einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Aufsichtsratsvergütung und Anpassung von § 22 
   der Satzung* 
 
   Die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats der 
   Splendid Medien AG ist seit 2012 unverändert. 
   Die Steigerung der Anforderungen an die 
   Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern durch 
   Gesetz und Rechtsprechung und der hiermit 
   verbundene zeitliche Mehraufwand für die 
   Aufsichtsratsmitglieder lassen eine Anpassung 
   der jährlichen Aufsichtsratsvergütung angezeigt 
   erscheinen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   a) § 22 Absatz 1 der Satzung wird geändert 
      und wie folgt neu gefasst: 
 
      "Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
      neben dem Ersatz seiner Auslagen eine 
      feste Vergütung. Diese beträgt jährlich 
      35.000,00 EURO für den Vorsitzenden des 
      Aufsichtsrats, 25.000,00 EURO für seinen 
      Stellvertreter und 15.000,00 EURO für die 
      übrigen Aufsichtsratsmitglieder. Die 
      Vergütung ist nach Ablauf des 
      Geschäftsjahres zu zahlen. Zusätzlich 
      trägt die Gesellschaft die auf jedes 
      Mitglied des Aufsichtsrats entfallenden 
      Versicherungsprämien für eine 
      Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 
      über eine Versicherungssumme von bis zu 
      10.000.000,00 EURO." 
 
      Im Übrigen bleibt § 22 der Satzung 
      unverändert. 
   b) Die Aufsichtsratsvergütung für das 
      Geschäftsjahr 2019 bestimmt sich für die 
      Zeit vom 1. Januar 2019 bis zur 
      Eintragung dieser Satzungsänderung in das 
      Handelsregister nach der derzeitigen 
      Satzungsregelung sowie für die Zeit ab 
      der Eintragung dieser Satzungsänderung in 
      das Handelsregister bis zum 31. Dezember 
      2019 nach der unter lit. a) dieses 
      Tagesordnungspunktes genannten Regelung, 
      wobei die in diesen beiden Regelungen 
      vorgesehenen Beträge jeweils im 
      Verhältnis der Zeit gekürzt werden. Ab 
      dem Geschäftsjahr 2020 bestimmt sich die 
      Aufsichtsratsvergütung allein nach der 
      unter lit a) dieses Tagesordnungspunktes 
      genannten Satzungsregelung. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 zu 
   bestellen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 liegen von der 
Einberufung der Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der Splendid Medien AG, Alsdorfer 
Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur 
Einsichtnahme der Aktionäre aus: 
 
* Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. 
  Dezember 2018, 
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
  Bilanzgewinns, 
* Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, 
* zusammengefasster Konzernlage- und Lagebericht 
  der Splendid Medien AG, darin enthalten der 
  erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 
  1 Handelsgesetzbuch, 
* Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018. 
 
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
übersandt. Die Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur 
Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im Internet 
unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' 
eingesehen werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der 
Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 EURO sind zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 
1,00 EURO Nennbetrag der Aktien gewähren in der 
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß 
§ 24 der Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder 
durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens 
sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung 
nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 6. 
Juni 2019*, *24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, 
bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
Hauptversammlung, mithin auf den *Donnerstag, 23. Mai 
2019, 00:00 Uhr* ("Nachweisstichtag"), nachgewiesen 
haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b 
Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in 
deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der 
Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 6. Juni 
2019*, *24:00 Uhr *(Zugang), einzureichen. 
 
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind 
bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail 
unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer bzw. 
E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz 
erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im 
Sinne von § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz 
dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 
23. Mai 2019, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung 
der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der 
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht 
auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der -2-

nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum 
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie 
lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am 
Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind 
lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige 
Personen, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen 
gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz 
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b 
Bürgerliches Gesetzbuch). 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
können zur Erteilung der Vollmacht das Formular 
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. 
Es wird zusammen mit der Eintrittskarte, die der 
Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und 
Nachweiserbringung erhält, sowie auf Verlangen 
übersandt und steht auch unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum 
Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen 
der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag 
der Hauptversammlung geführt oder der Gesellschaft 
vorab per Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt 
werden an: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: splendid-medien@better-orange.de 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Vereinigungen von Aktionären oder diesen nach § 135 
Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen 
oder Institutionen genügt es, wenn die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar 
festgehalten wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, 
eine Vereinigung von Aktionären oder eine diesen 
gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen 
wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der 
Vollmachtserteilung bei den jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen 
abzustimmen. 
 
Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären 
als Service an, sich durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte in 
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung 
weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht müssen den 
Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechtes erteilt werden. Die Erteilung der 
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der 
Hauptversammlung in Textform (§ 126b Bürgerliches 
Gesetzbuch) erteilt werden. Ein Formular, von dem bei 
der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht 
werden kann, wird dem Aktionär zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. 
Darüber hinaus kann das Formular auch unter oben 
angegebener Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
kostenlos angefordert werden und steht im Internet 
unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum 
Download zur Verfügung. 
 
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine 
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und 
Weisungen sowie Änderungen von Weisungen müssen im 
Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum *12. 
Juni 2019, 24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft bei oben 
genannter Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
eingegangen sein. 
 
Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmenden 
Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht die 
Möglichkeit, einem von der Gesellschaft beauftragten 
Stimmrechtsvertreter (z. B. bei Verlassen der 
Hauptversammlung) Vollmacht und Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen 
den Aktionären auch unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur 
Verfügung. 
 
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 
1, § 127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung 
   gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO (dies 
   entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können 
   gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
   verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag 
   der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
   nicht mitzurechnen sind -, mithin bis 
   spätestens zum *13. Mai 2019, 24:00 Uhr*, 
   zugehen. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich 
   (§ 126 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) oder 
   in elektronischer Form (§ 126a Bürgerliches 
   Gesetzbuch) an folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
    Splendid Medien AG 
    Vorstand 
    Alsdorfer Straße 3 
    50933 Köln 
    hv2019@splendid-medien.com 
 
   Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen 
   werden nicht berücksichtigt. Die 
   Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 
   in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 
   Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
   des Verlangens Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
   Vorstands über den Antrag halten. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem 
   unter 
 
   www.splendidmedien.com 
 
   unter 'Investor Services' und 
   'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den 
   Aktionären mitgeteilt. 
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 
   Aktiengesetz 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst 
   einer etwaigen Begründung) stellen (vgl. § 
   126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur 
   Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern 
   diese Gegenstand der Tagesordnung sind) oder 
   Abschlussprüfern machen (vgl. § 127 
   Aktiengesetz). Vorab zugänglich zu machende 
   Gegenanträge (nebst einer etwaigen 
   Begründung) und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich per Post, per Telefax 
   oder per E-Mail an folgende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
   richten: 
 
    Splendid Medien AG 
    Frau Karin Opgenoorth 
    Alsdorfer Straße 3 
    50933 Köln 
    Telefax: +49 (0)221 954 232 613 
    E-Mail: hv2019@splendid-medien.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder 
   Wahlvorschläge können nicht zugänglich 
   gemacht werden. 
 
   Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung 
   und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
   Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen 
   Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag 
   der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
   nicht mitzurechnen sind -, also bis zum *29. 
   Mai 2019, 24:00 Uhr*, zugehen, werden - 
   vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und 3 
   Aktiengesetz - unverzüglich über die 
   Internetseite 
 
   www.splendidmedien.com 
 
   unter 'Investor Services' und 
   'Hauptversammlung' zugänglich gemacht (§§ 126 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Absatz 1 Satz 3, 127 Satz 1 Aktiengesetz). 
   Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   nach dem 29. Mai 2019 ebenfalls auf der 
   genannten Internetseite veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft 
   vorab fristgerecht übermittelt wurden, können 
   nur dann zur Abstimmung gelangen, wenn sie 
   während der Hauptversammlung mündlich 
   gestellt werden. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
   Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
   fristgerechte Übermittlung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
c) Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 
   Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz 
   auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft, die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft 
   zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit 
   dies zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   ist. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die 
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz, die 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur 
Verfügung. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
*Hinweis zum Datenschutz* 
 
Der Schutz der personenbezogenen Daten von Aktionären 
hat für die Splendid Medien AG einen hohen Stellenwert. 
Die Splendid Medien AG beachtet dabei die Anforderungen 
der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU 
Datenschutz-Grundverordnung ("*DSGVO*"). Die gesetzlich 
vorgeschriebenen Informationen zur Verarbeitung der 
personenbezogenen Aktionärsdaten im Zusammenhang mit 
der Hauptversammlung sind nachstehend zusammengestellt. 
Diese Informationen stehen Ihnen auch unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur 
Verfügung: 
 
* Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung 
  personenbezogener Daten von Aktionären ist die 
  Splendid Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 
  50933 Köln. Die Gesellschaft wird vertreten 
  durch die Mitglieder des Vorstands, Andreas R. 
  Klein, Alexander Welzhofer und Björn Siecken. 
  Auch der Datenschutzbeauftragte der Splendid 
  Medien AG ist über diese Kontaktdaten sowie 
  unter datenschutz@splendid-medien.com 
  erreichbar. 
* Die Splendid Medien AG verarbeitet Name, 
  Anschrift, E-Mail-Adresse, Informationen zu 
  den Aktien (Aktienanzahl, Aktiengattung, 
  Besitzart der Aktien und Nummer der 
  Eintrittskarte), die ggf. vom Aktionär selbst 
  gegenüber der Splendid Medien AG mitgeteilten 
  weiteren personenbezogenen Daten (wie etwa 
  Anträge, Ergänzungsverlangen) sowie ggf. Name, 
  Anschrift, E-Mail-Adresse des vom jeweiligen 
  Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters 
  im Zusammenhang mit der organisatorischen 
  Durchführung der Hauptversammlung 
  (Aktionärsdaten). 
* Die Verarbeitung der Aktionärsdaten erfolgt, 
  um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im 
  Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen; 
  Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. 
  Die Verarbeitung der Aktionärsdaten ist für 
  die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
  erforderlich. Bei Nichtbereitstellung der 
  Daten können die Aktionärsrechte in der 
  Hauptversammlung nicht ausgeübt werden. 
* Die Aktionärsdaten können von der Splendid 
  Medien AG gegenüber den im Zusammenhang mit 
  der organisatorischen Durchführung der 
  Hauptversammlung tätigen Dienstleistern im 
  erforderlichen Umfang mitgeteilt werden, damit 
  diese die Aktionärsdaten zur Erfüllung ihrer 
  jeweiligen Aufgabe bzw. auf Weisung der 
  Splendid Medien AG verarbeiten. 
* Hinsichtlich der Übermittlung 
  personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen 
  einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen 
  auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von 
  Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von 
  Aktionären verweisen wir auf die Erläuterungen 
  zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 
  2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 
  Aktiengesetz, die in dieser Einladung genannt 
  sind. 
* Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen 
  erfassten Daten beträgt die Aufbewahrungsdauer 
  regelmäßig bis zu drei Jahren. Darüber 
  hinaus bewahrt die Splendid Medien AG 
  personenbezogene Daten auf, wenn dies im 
  Zusammenhang mit Ansprüchen erforderlich ist, 
  die gegen die Gesellschaft geltend gemacht 
  werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis 
  zu 30 Jahren). Grundsätzlich werden die 
  personenbezogenen Daten gelöscht oder 
  anonymisiert, sobald sie für die o.g. Zwecke 
  nicht mehr erforderlich sind und nicht 
  gesetzliche Nachweis- und 
  Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren 
  Speicherung verpflichten. 
* Jeder Aktionär und Aktionärsvertreter hat ein 
  Recht auf Auskunft zu seinen personenbezogenen 
  Daten, Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung 
  unrichtiger oder unvollständiger Daten, 
  Artikel 16 DSGVO, auf Löschung 
  personenbezogener Daten, Artikel 17 DSGVO, auf 
  Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 
  DSGVO, auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 
  DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte kann sich 
  ein Aktionär und Aktionärsvertreter jederzeit 
  (z.B. per Post an Splendid Medien AG, 
  Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln oder per 
  E-Mail an datenschutz@splendid-medien.com) an 
  die Splendid Medien AG wenden. Jeder Aktionär 
  und Aktionärsvertreter ist zudem berechtigt, 
  eine Beschwerde bei einer zuständigen 
  Aufsichtsbehörde für den Datenschutz 
  einzulegen, Artikel 77 DSGVO. 
 
Köln, im Mai 2019 
 
*Splendid Medien AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-05-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Splendid Medien AG 
             Alsdorfer Str. 3 
             50933 Köln 
             Deutschland 
Telefon:     +49 221 9542 32 99 
Fax:         +49 221 9542 32 613 
E-Mail:      info@splendid-medien.com 
Internet:    https://www.splendidmedien.com/ 
ISIN:        DE0007279507 
WKN:         727950 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
807105 2019-05-03 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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