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Dow Jones News
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DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 19.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-08 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 
Einladung Ordentliche Hauptversammlung 
am 19. Juni 2019, 10 Uhr Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung 
am Mittwoch, 19. Juni 2019, um 10:00 Uhr ein. Ort: 
*Haus der Wirtschaft* 
*Saal Hamburg* 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse 
   Newman Capital AG und des Konzerns, des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.hesse-newman.de 
 
   (dort unter Investor 
   Relations/Hauptversammlungen) eingesehen 
   werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage 
   auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Dies betrifft Herrn Dr. Treu für die Zeit vom 
   1.1.2018 bis zum 31.08.2018 und Herrn Jens 
   Burgemeister für den Zeitraum vom 03.09.2018 
   bis zum 31.12.2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Abschlussprüfer für die 
      Gesellschaft und den Konzern für das 
      Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
   b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht von 
      Halbjahresabschluss und -lagebericht 
      entscheidet, wird die ESC 
      Wirtschaftsprüfung GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      zudem zum Abschlussprüfer für eine 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 115, 117 WpHG im 
      Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein 
   Beschlussvorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm 
   keine Klausel auferlegt wurde, die die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf 
   bestimmte Kategorien oder Listen von 
   Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften 
   beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache durch das 
depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf 
Mittwoch, den 29. Mai 2019, 00:00 Uhr (record date oder 
Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 
Mittwoch, den 12. Juni 2019, 24:00 Uhr, zugegangen 
sein: 
 
Hesse Newman Capital AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München Telefax:+49 - (0)89 - 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen 
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer 
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes und eine Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe 
des vorstehenden Abschnitts erforderlich. 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden und bedürfen, soweit sie nicht einem 
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126b 
BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und 
den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 
135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Personen und Institutionen können für 
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für 
die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden 
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Auch nach erteilter Vollmacht können Aktionäre - unter 
Widerruf der Vollmacht - noch persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen. 
 
Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am 
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort vorgelegt werden. Ferner können die 
Vollmachtserteilung sowie gegebenenfalls ihr Widerruf 
und die Übermittlung des Nachweises einer 
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht 
bzw. deren Widerruf auch bereits an folgende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
Hesse Newman Capital AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 55 
E-Mail: HNC@better-orange.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.hesse-newman.de 
 
(dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zum 
Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die 
Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern 
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 
Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen 
und Fragen ist nicht möglich. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung -2-

werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
Dieses steht auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.hesse-newman.de 
 
(dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zum 
Download zur Verfügung. 
 
Die Bevollmächtigung oder der Nachweis der 
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft nebst den Weisungen muss spätestens am 18. 
Juni 2019, 20:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Auch 
im Falle einer Bevollmächtigung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine 
fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte 
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
stets erforderlich (siehe oben unter Voraussetzungen 
der Teilnahme). 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch noch während der Hauptversammlung mit 
der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. Ebenso ist es möglich, einen hierzu 
bereiten anderen Aktionär, Aktionärsvertreter oder 
einen sonst anwesenden Dritten noch während der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen oder 
unterzubevollmächtigen. Formulare hierfür werden am 
Versammlungsort vorgehalten. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Minderheitenverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
spätestens bis zum 19. Mai 2019, 24:00 Uhr, zugehen: 
 
Hesse Newman Capital AG 
Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Verlangen halten; bei dieser Fristberechnung sind die 
Bestimmungen des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend 
anzuwenden. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern 
machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 
AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.hesse-newman.de 
 
(dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) 
zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit Begründung unter 
der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage 
vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 04. 
Juni 2019, 24:00 Uhr, zugegangen sind: 
 
Hesse Newman Capital AG 
Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg 
Fax: (040) 339 62-481 
E-Mail: jens.burgemeister@hesse-newman.de 
 
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten 
die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG 
sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen 
jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht 
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn diese nicht die Angabe nach § 124 Abs. 3 
Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
Nach § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 der Satzung der 
Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rede- und 
Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen 
beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen 
des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen 
Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Hesse Newman Capital AG ist 
eingeteilt in 100.000 Stückaktien, die auf den Inhaber 
lauten. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der 
Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
beträgt 100.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen 
Aktien. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über 
die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und etwaige Anträge von Aktionären 
sowie weitere Informationen stehen auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.hesse-newman.de 
 
(dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zur 
Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
Hamburg, im Mai 2019 
 
*Hesse Newman Capital AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Hesse Newman Capital AG verarbeitet im Rahmen der 
Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien 
Ihrer personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z.B. Name 
oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre 
Aktien (z.B. Anzahl der Aktien), Verwaltungsdaten (z.B. 
die Eintrittskartennummer und das 
Teilnehmerverzeichnis), Daten über ggf. erteilte 
Vollmachten, Weisungen und das Abstimmverhalten. Die 
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der 
Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c 
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine 
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, 
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen 
Verpflichtung erforderlich ist. Die Hesse Newman 
Capital AG ist rechtlich verpflichtet, die 
Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser 
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben 
genannten Kategorien personenbezogener Daten 
unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogener Daten 
können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. 
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten auch zur 
Wahrung berechtigter Interessen, etwa zur Erstellung 
von Statistiken oder zur Gewährleistung der 
IT-Sicherheit. Die Verarbeitung erfolgt dabei auf 
Grundlage einer Interessenabwägung, die immer auch Ihre 
Interessen berücksichtigt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Hesse Newman Capital 
AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des 
Verantwortlichen lauten: 
 
Hesse Newman Capital AG 
Vorstand Jens Burgemeister 
Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg 
Tel.: (040) 339 62 435 
Fax: (040) 33962-481 E-Mail: 
jens.burgemeister@hesse-newman.de 
 
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden 
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. 
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen 
Daten, sofern diese von der Hesse Newman Capital AG zur 
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der 
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. 
Hierbei handelt es sich um 
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, 
Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister 
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der 
für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. 
Selbstverständlich geben wir personenbezogene Daten nur 
dann an Dritte weiter, wenn die gesetzlichen 
Bestimmungen dies erlauben (etwa im Rahmen einer 
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). 
 
Die oben genannten Daten werden spätestens 3 Jahre nach 
Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, 
die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall 
noch zu anderen Zwecken - etwa zur Bearbeitung von 
Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in 
Bezug auf die Hauptversammlung - erforderlich. 
 
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung 
ihrer personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). 
Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung 
unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf 
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und das 
Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO. Darüber hinaus 
haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 
DSGVO). 
 
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende 
E-Mail an 
 
capital@hesse-newman.de 
 
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, sich bei einer 
Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 
DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). 
 
*Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 
DSGVO* 
 
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer 
besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die 
Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, 
die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO 
(Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und 
Artikel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, 
Widerspruch einzulegen. 
 
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre 
personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei 
denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die 
Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte 
und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient 
der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von 
Rechtsansprüchen. 
 
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte 
möglichst gerichtet werden an: 
 
Hesse Newman Capital AG 
Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg 
Fax: (040) 33962-481 
E-Mail: jens.burgemeister@hesse-newman.de 
 
2019-05-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Hesse Newman Capital AG 
             Kaiser-Wilhelm-Straße 85 
             20355 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 339 62-435 
Fax:         +49 40 339 62-481 
E-Mail:      jens.burgemeister@hesse-newman.de 
Internet:    http://www.hesse.newman.de 
ISIN:        DE000HNC2059 
WKN:         HNC205 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt/M, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin 
             Hamburg 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
808703 2019-05-08 
 
 

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May 08, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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