Halle (ots) - Dennoch ist ein solches Verbot nicht die geeignete Lösung. Das fängt damit an, dass ein Verbot in Deutschland verfassungsrechtlich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zulässig wäre, wie auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nahelegt. Grundsätzlich steht auch Kindern der Schutz der Religionsfreiheit nach Artikel 4 zu, zudem könnte das Erziehungsrecht der Eltern verletzt werden. Mit einem Verbot würde sich der Staat auf wackeliges juristisches Terrain begeben. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob es der beste Weg ist, mit einem Verbot Mädchen in einen Loyalitätskonflikt mit ihren Eltern zu stürzen, die auf das Tragen des Kopftuchs bestehen.
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