Halle (ots) - Das Grundrecht auf Privatheit bekommt Löcher. Wie so oft in diesen Zusammenhängen ist auch jetzt von Verbrechensbekämpfung die Rede - im Interesse des Bürgers. Wenn etwa "Alexa" einen Einbruch aufzeichnet, bei dem ein Einbrecher überrascht wird. Dagegen kann doch niemand was haben, heißt es. Doch Vorsicht: Denn während etwa Telefonate oder E-Mails gezielt genutzt werden, um kriminelle Taten zu verabreden, dient das Smarthome eher dem normalen Leben. Darum darf es Ermittlern auch nicht einfach erlaubt sein, auf Daten aus dem normalen Leben zuzugreifen.
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