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dpa-AFX
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DGAP-Adhoc: SeniVita Sozial gGmbH: SeniVita Sozial nimmt Zahlung der Genussschein-Vergütung wieder auf - Erste Teilzahlung von 2 Prozent erfolgt Ende Juni - Weitere Nachzahlungen im weiteren Jahresverlauf vorgesehen (deutsch)

SeniVita Sozial gGmbH nimmt Zahlung der Genussschein-Vergütung wieder auf - Erste Teilzahlung von 2 Prozent erfolgt Ende Juni - Weitere Nachzahlungen im weiteren Jahresverlauf vorgesehen

DGAP-Ad-hoc: SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Ausschüttungen
SeniVita Sozial gGmbH nimmt Zahlung der Genussschein-Vergütung wieder auf -
Erste Teilzahlung von 2 Prozent erfolgt Ende Juni - Weitere Nachzahlungen im
weiteren Jahresverlauf vorgesehen

27.06.2019 / 17:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die SeniVita Sozial gGmbH kann die bislang aufgeschobenen Zahlungen der Genussschein-Vergütungen wieder aufnehmen, da nun die Voraussetzungen dafür wieder gegeben sind. Bis Ende Juni 2019 (zum 28. Juni) erfolgt eine erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussscheinvergütung (für 2017) in Höhe von 2,0 Prozent. Weitere Nachzahlungen sollen bis Ende des Jahres geleistet werden. Die Zahlung der am 27. Mai 2019 für 2018 fälligen Genussscheinvergütung kann und darf erst dann erfolgen, wenn die Nachzahlungen für 2017 in vollem Umfang geleistet sind.
27.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: SeniVita Sozial gGmbH Parsifalstraße 31 95445 Bayreuth Deutschland Internet: www.senivita-sozial.de ISIN: DE000A1XFUZ2 WKN: A1XFUZ Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg, Stuttgart EQS News ID: 832475 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
832475 27.06.2019 CET/CEST ISIN DE000A1XFUZ2 AXC0240 2019-06-27/17:48
© 2019 dpa-AFX
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.