Baierbrunn (ots) - Fordern Nachbarn von Familien mit Babys oder Kleinkindern die Einhaltung von Ruhezeiten, können Eltern entspannt bleiben. "Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention unter anderem ein Recht auf Entfaltung und sogar explizit auf Spielen", betont Esther Maffei, Psychologin und Leiterin des Münchner Jugendamts, im Apothekenmagazin "Baby und Familie". Lachen, weinen, wütend sein, rennen, springen, trampeln - ohne Ton geht das nicht. Und ein Bewusstsein dafür, dass sie andere damit stören, entwickeln die Kleinen erst im Laufe der Jahre. Babys und Kleinkinder sind daher von den gesetzlichen Ruhezeiten oder einer Mittagsruhe in der Hausordnung ausgenommen, bei Schulkindern und Jugendlichen gelten dagegen schon strengere Maßstäbe. "Je kleiner ein Kind, umso mehr Rechte haben seine Eltern und umso weniger Rechte haben Nachbarn, ihre Ruhe einzufordern", erklärt Ulrich Ropertz, Jurist und Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Berlin. In Wohnungen und auf Spielplätzen dürfen die Kleinen nahezu alles. "Auch wenn die Kinder ordentlich lärmen, müssen das die Nachbarn tolerieren. Kindergeräusche gehören zu den normalen Wohngeräuschen", so Maffei.
Dennoch gelten auch für die Kleinen gewisse Grenzen. Ropertz spricht von "rücksichtslosem Lärm", den Familien vermeiden sollten. Fußballübungen in der Wohnung fallen etwa darunter, das Springen vom Hochbett in Dauerschleife oder das absichtliche Zuschlagen von Türen. Außerdem gilt laut Maffei: "Treppenhäuser, Keller, Speicher, Aufzüge und Tiefgaragen sind als Spielplätze fast überall tabu."
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 8/2019 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.
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