Das OLG Koblenz hat eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht, die auf den Beschluss vom 02.05.2019 Bezug nimmt. In diesem hatte das Gericht entschieden, dass Immobilienmakler ihren Anspruch auf Vergütung verlieren können, wenn sie ihre Kunden in relevanten Punkten aus Nachlässigkeit falsch informiert ...Den vollständigen Artikel lesen ...