Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
4.470 Leser
Artikel bewerten:
(4)

DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Bundesgerichtshof lässt Rechtsbeschwerde nicht zu (deutsch)

A.S. Création Tapeten AG: Bundesgerichtshof lässt Rechtsbeschwerde nicht zu

DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
A.S. Création Tapeten AG: Bundesgerichtshof lässt Rechtsbeschwerde nicht zu

28.08.2019 / 16:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte am 12. Oktober 2017 das Urteil im laufenden Kartellverfahren verkündet und die Bußgelder für die A.S. Création Tapeten AG sowie für die betroffenen Personen auf insgesamt 13,9 Mio. EUR festgesetzt. Gegen dieses Urteil hatten die A.S. Création Tapeten AG sowie die betroffenen Personen Rechtsbeschwerden beim Bundesgerichtshof eingelegt. Am gestrigen Tag wurde der A.S. Création Tapeten AG der Beschluss des Bundesgerichtshofs zugestellt, wonach die Rechtsbeschwerden nicht zugelassen wurden. Damit ist das oben genannte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig. Der jetzige Beschluss des Bundesgerichtshofs hat keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création, da die vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegten Bußgelder bereits mit dem Konzernabschluss 2017 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden waren. Von den festgelegten Bußgeldern wurden bisher 2,0 Mio. EUR gezahlt, so dass aus dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 11,9 Mio. EUR resultiert. Die Konzernbilanz von A.S. Création weist per 30. Juni 2019 liquide Mittel in Höhe von 22,6 Mio. EUR aus. Für den möglichen und durch die jetzige Entscheidung des BGH eintretenden Mittelabfluss wurde somit ausreichend Vorsorge getroffen. Gummersbach, 28. August 2019 A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand Kontakt: Maik Krämer Vorstand Finanzen und Controlling Südstr. 47 D-51645 Gummersbach Telefon +49-2261-542 387 Fax +49-2261-542 304 E-Mail: m.kraemer@as-creation.de
28.08.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG Südstraße 47 51645 Gummersbach Deutschland Telefon: +49 22 61 54 2-0 Fax: +49 22 61 54 2-3 04 E-Mail: investor@as-creation.de Internet: http://www.as-creation.de ISIN: DE000A1TNNN5 WKN: A1TNNN Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 864789 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
864789 28.08.2019 CET/CEST ISIN DE000A1TNNN5 AXC0251 2019-08-28/16:17
Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 dpa-AFX
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.