DUISBURG (dpa-AFX) - VW
Diess solle allgemein zur Klärung des Sachverhalts befragt werden. Es werde insbesondere um eine Äußerung von Diess im ZDF am 18. Juni 2019 gehen, sagte ein Gerichtssprecher. Diess hatte in der Talkshow von Markus Lanz zu den Abgasmanipulationen gesagt: "Das, was wir gemacht haben, war Betrug."
Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass der Konzernchef am Dienstag nach Duisburg kommt. Ein Sprecher von VW verwies auf Anfrage lediglich auf die Zivilprozessordnung zur Anordnung des persönlichen Erscheinens. Aus dem Paragrafen 141 geht unter anderem hervor, dass ein Vertreter entsendet werden kann, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist.
In den beiden Verfahren vor dem Duisburger Landgericht geht es um Schadenersatzforderungen von zwei Autofahrern, die die Rücknahme ihrer VW-Golf-Fahrzeuge fordern./hff/DP/jsl
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AXC0205 2019-09-09/15:43