Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 25.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Die 0,61-CAD-Uranaktie, die den Giganten hinterherjagt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
477 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-News: Traumhaus AG: Durchführung Aktiensplit (deutsch)

Traumhaus AG: Durchführung Aktiensplit

DGAP-News: Traumhaus AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Immobilien
Traumhaus AG: Durchführung Aktiensplit

16.09.2019 / 15:04
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Durchführung Aktiensplit Wiesbaden 16. September 2019 - Das von der ordentlichen Hauptversammlung am 1. August beschlossene Splitting der Aktie (WKN: A2NB7S, ISIN: DE000A2NB7S2) wird mit Ex-Tag 16. September 2019 und Valuta 18. September 2019 durchgeführt. Auf jede bestehende Aktie erhält der Aktionär drei weitere Gratisaktien hinzu. Demzufolge vervierfacht sich die Anzahl der Aktien von 1.088.646 auf 4.354.584. Der Vorstandsvorsitzende der Traumhaus AG, Otfried Sinner sagt: "Wir haben dieses Splitting durchgeführt, insbesondere um weitere Aktionärsgruppen ansprechen zu können." Über das Unternehmen Die Traumhaus AG, gegründet 1993 in Wiesbaden, ist ein erfahrener Anbieter für innovative Siedlungskonzepte und serielles Bauen in Massivbauweise. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab: von Grundstückskauf (ab 3.500 qm) und Projektentwicklung über Bau und Vermarktung bis zur anschließenden Betreuung der Immobilien. Das Leitmotiv lautet: "Wir haben die Lösung für bezahlbares Wohnen!" Wesentlicher Erfolgsfaktor dafür ist die ausgefeilte Standardisierung aller Prozessschritte. Ansprechpartner Investor Relations Michael Bussmann +49 6122 58653 - 68 m.bussmann@traumhaus-familie.de Ansprechpartner Public Relations Torsten Biallas, b-communication +49 89 4524 6970 / +49 172 4229605 t.biallas@b-communication.de
16.09.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Traumhaus AG Borsigstraße 20a 65205 Wiesbaden Deutschland Telefon: +49 (0) 6122 586 53 0 Fax: +49 (0) 6122 586 53 53 E-Mail: info@traumhaus-familie.de Internet: www.traumhaus-familie.de ISIN: DE000A2NB7S2 WKN: A2NB7S Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, München EQS News ID: 874253 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
874253 16.09.2019 ISIN DE000A2NB7S2 AXC0195 2019-09-16/15:05
© 2019 dpa-AFX
SpaceX-Hype zu teuer – Diese 5 Aktien bieten bessere Chancen
Raumfahrt-Aktien gehören aktuell zu den heißesten Wetten an den Börsen. Spätestens mit dem spektakulären Börsengang von SpaceX ist der Sektor endgültig im Fokus der Anleger angekommen. Fantasien rund um Satellitenkommunikation, Rechenzentren im All und neue Geschäftsmodelle treiben die Kurse immer weiter nach oben.

Doch während die Begeisterung steigt, werden auch die Risiken größer. Viele Space-Start-ups sind inzwischen extrem hoch bewertet, arbeiten noch nicht profitabel und hängen stark von stetigem Kapitalzufluss ab. Schon kleine Rückschläge könnten die ambitionierten Wachstumspläne ins Wanken bringen.

Für Anleger, die vom Boom der Raumfahrt profitieren wollen, lohnt sich daher ein Perspektivwechsel. Statt auf überhitzte Pure Plays zu setzen, rücken etablierte Konzerne in den Fokus – Unternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung, stabilen Cashflows und engen Verbindungen zu Raumfahrtagenturen wie NASA und ESA.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die genau dieses Profil erfüllen: solide bewertet, operativ stark und bestens positioniert, um langfristig vom Space-Boom zu profitieren.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Markt die versteckten Gewinner entdeckt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.