Düsseldorf (ots) - Unbedingt viel Neues zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Nordrhein-Westfalen enthält der Zwischenbericht der von der Landesregierung eingesetzten "Bosbach-Kommission" nicht. Die Rufe nach Aussteigerprogrammen, nach besserer Integration, konsequenteren Abschiebungen krimineller ausländischer Clanmitglieder sowie mehr rechtlichen Befugnissen für Polizei und Justiz - das alles ist in der oder ähnlicher Form schon von anderer Seite vorgeschlagen und zum Teil bereits auf den Weg gebracht worden. Es gibt längst Schwerpunktstaatsanwaltschaften und spezielle "Clan-Kommissariate" in einzelnen Behörden wie etwa im Polizeipräsidium Essen, die erfolgreich arbeiten. Wichtig ist die Arbeit und das vorgelegte Ergebnis der 16-köpfigen Kommission dennoch. So untermauert der 14-seitige Bericht des unabhängigen Expertengremiums die Richtigkeit der vielen polizeilichen Maßnahmen, die bereits seit mehr als einem Jahr gegen kriminelle Clans ergriffen werden. Und an der ein oder anderen Stelle liefert der Bericht auch neue Impulse für den Kampf gegen die kriminellen arabischen Großfamilien und zeigt auf, wo möglicherweise noch Nachbesserungsbedarf besteht. Der Bericht zeigt auch, dass die Politik endlich verstanden hat. Denn entstehen konnte diese kriminelle Unterwelt nur wegen jahrzehntelangen Wegguckens, Verharmlosens und Nichtstuns seitens Politik und Polizei. Dabei gab es genügend Hinweise von Bürgern in betroffenen Stadtteilen, die davor warnten. Aber wegen falsch verstandener politischer Korrektheit wurden sämtliche Hilferufe ignoriert. Diese Haltung hat sich zumindest in großen Teilen der Politik nun grundlegend geändert. Endlich wird konsequent gegen Clans in NRW vorgegangen - und das mit einem breiten Konsens.
Pressekontakt:
Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/30621/4382017
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.