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EANS Adhoc: UNIQA Insurance Group AG: Prüfung einer Zusammenführung von UNIQA Insurance Group AG, UNIQA Österreich Versicherungen AG und UNIQA International AG sowie Änderungen im Vorstand der UNIQA Gruppe (deutsch)

EANS-Adhoc: UNIQA Insurance Group AG / Prüfung einer Zusammenführung von UNIQA Insurance Group AG, UNIQA Österreich Versicherungen AG und UNIQA International
AG sowie Änderungen im Vorstand der UNIQA Gruppe 


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Fusion/Übernahme/Beteiligung/Strategische Unternehmensentscheidungen 19.11.2019 Wien - Der Vorstand und der Aufsichtsrat von UNIQA Insurance Group AG haben heute Abend beschlossen, eine Zusammenführung von UNIQA Insurance Group AG ("UIG"), UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UAT") und UNIQA International AG ("UI") durch Verschmelzung zu prüfen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von UIG haben die erforderlichen Aufträge zur Prüfung dieser Zusammenführung erteilt. Ziel der möglichen Zusammenführung sollen die weitere Vereinfachung und Straffung der Konzernstruktur, die effizientere Steuerung der UNIQA Gruppe, die Verschlankung der Führungsstruktur sowie eine Verstärkung der kundenorientierten Organisation sein. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fassung der erforderlichen Organbeschlüsse sowie der Erlangung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen. Aus gegenwärtiger Sicht ist wahrscheinlich, dass UAT als die operativ tätige Versicherungsgesellschaft der UNIQA Gruppe in Österreich und wirtschaftlich 100 % Tochterunternehmen von UIG, die übernehmende Gesellschaft wäre (down-stream Verschmelzung), weil UAT über alle versicherungsaufsichtsrechtlich erforderlichen Konzessionen verfügt. Die Börsenotierung wird beibehalten. Im Fall der geplanten down-stream Verschmelzung würde für die Aktien von UAT die Zulassung zum Handel an der Wiener Börse beantragt werden, eine ununterbrochene Zulassung der UNIQA Aktien zum Handel wäre gewährleistet. Die Beteiligungsverhältnisse würden sich auch im Fall der down-stream Verschmelzung nicht ändern. Für den Fall des positiven Abschlusses der Prüfung des Vorhabens ist in Aussicht genommen, die Verschmelzung der ordentlichen Hauptversammlung von UIG am 25. Mai 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen. UNIQA strebt an, dass die Verschmelzung im Fall der positiven Beschlussfassung bis Ende September 2020 im Firmenbuch eingetragen ist. Ferner hat der Aufsichtsrat von UIG in seiner Sitzung von heute Abend die Zusammensetzung des zukünftigen Vorstands der UNIQA Gruppe beschlossen: Andreas Brandstetter (CEO), 50 Wolfgang Kindl (Kunde & Markt International), 53 Peter Humer (Kunde & Markt Österreich), 48 Klaus Pekarek (Kunde & Markt Bank Österreich), 62 Peter Eichler (Personenversicherung), 58 Kurt Svoboda (Finanzen & Riskmanagement), 52 Wolf Gerlach (Operations), 40 Erik Leyers (Data & IT), 49 René Knapp (HR & Marke), 36 Rückfragehinweis: Presse Gregor Bitschnau UNIQA Insurance Group AG Group Communication +43 (0)1 21175 3440 +43 664 88915564 gregor.bitschnau@uniqa.at Investor Relations Michael Oplustil UNIQA Insurance Group AG Investor Relations +43 (0)1 21175 3236 +43 664 88915215 michael.oplustil@uniqa.at Ende der Mitteilung euro adhoc
AXC0280 2019-11-19/21:32
© 2019 dpa-AFX
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