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DGAP-Adhoc: BayWa AG: BayWa einigt sich mit Bundeskartellamt (deutsch)

BayWa einigt sich mit Bundeskartellamt

DGAP-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges
BayWa einigt sich mit Bundeskartellamt

31.12.2019 / 13:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BayWa einigt sich mit Bundeskartellamt BayWa Aktiengesellschaft Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR München, 31. Dezember 2019 Die BayWa AG hat sich heute mit dem Bundeskartellamt auf die einvernehmliche Beendigung eines Bußgeldverfahrens gegen Zahlung eines Bußgelds bis zu EUR 68,6 Mio. geeinigt (sog. Settlement). Der Vorwurf des Amtes lautete, dass ein einzelner Mitarbeiter, der früher bei der BayWa AG gearbeitet hat, sich mit Vertretern anderer Großhändler in Deutschland im Bereich Pflanzenschutz auf eine einheitliche Kalkulation der Bruttolistenpreise für Pflanzenschutzmittel verständigt habe. Die BayWa hat sich aus Gründen der Rechtssicherheit für die Aktionäre und das Unternehmen für die Beendigung des Verfahrens auf Grundlage eines Settlements entschieden, um langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechenden Risiken zu vermeiden. Eine Ergebnisbelastung des Jahres 2019 aus dieser Einigung mit dem Bundeskartellamt wird durch Sondererträge aus verschiedenen Beteiligungsverkäufen vollständig ausgeglichen. BayWa AG Der Vorstand BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, www.baywa.de WKN 519406 // ISIN DE0005194062; WKN 519400 // ISIN DE0005194005 Kontakt: Marion Danneboom, BayWa AG, Leiterin PR/Corporate Communications/Public Affairs, Tel. 0 89/92 22-36 80, Fax 0 89/92 12-36 80, E-Mail: marion.danneboom@baywa.de
31.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: BayWa AG Arabellastraße 4 81925 München Deutschland Telefon: 089/ 9222-3691 Fax: 089/ 9212-3680 E-Mail: marion.danneboom@baywa.de Internet: www.baywa.de ISIN: DE0005194062, DE0005194005, WKN: 519406, 519400, Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 945267 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
945267 31.12.2019 CET/CEST ISIN DE0005194062 DE0005194005 AXC0074 2019-12-31/13:44
© 2019 dpa-AFX
KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

Damit beginnt ein weltweites Wettrennen um verfügbare Stromkapazitäten. Hyperscaler sichern sich bereits über langfristige Verträge gewaltige Energiemengen, während Stromnetze und Erzeugungskapazitäten mit dem Ausbau kaum Schritt halten können. Zusätzlich verschärfen geopolitische Risiken rund um den Iran-Krieg und die Straße von Hormus die Situation.

Für Energieversorger und ihre Zulieferer könnte damit ein goldenes Zeitalter beginnen. Steigende Nachfrage, langfristige Abnahmeverträge und wachsende Strompreise schaffen ein Umfeld, in dem ausgewählte Unternehmen zum nächsten großen KI-Trade werden könnten.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.