FRANKFURT (BaFin) -
Zur Überprüfung des von dem Unternehmen so bezeichneten "Private Pre-Sale" von "Equity Token" der Black One Entertainment Group UG im Hinblick auf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren an Anleger in Deutschland ohne einen gebilligten Prospekt hat die BaFin gegenüber der Black One Entertainment Group UG mit Schreiben vom 10. Januar 2020, zugestellt am 14.01.2020, ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen und für den Fall der Nichterfüllung Zwangsgelder angedroht.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (03.02.2020)
Zur Überprüfung des von dem Unternehmen so bezeichneten "Private Pre-Sale" von "Equity Token" der Black One Entertainment Group UG im Hinblick auf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren an Anleger in Deutschland ohne einen gebilligten Prospekt hat die BaFin gegenüber der Black One Entertainment Group UG mit Schreiben vom 10. Januar 2020, zugestellt am 14.01.2020, ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen und für den Fall der Nichterfüllung Zwangsgelder angedroht.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (03.02.2020)
© 2020 dpa-AFX