Vergangene Woche habe ich dir von ersten Absagen der Hauptversammlungen (HV) von ATX-Unternehmen berichtet. Wie ich im Teil 2 des Covid-19-Gesetz (wurde am Samstag verabschiedet) lese, hat die Politik jetzt darauf reagiert. Da steht:
§ 2. Abweichend von § 104 Abs. 1 AktG muss die ordentliche Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft innerhalb der ersten zwölf Monate des Geschäftsjahrs der betreffenden ...Den vollständigen Artikel lesen ...