FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Davis Consulting and more GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.04.2020)
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Davis Consulting and more GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
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