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DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: GELSENWASSER AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in 
Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GELSENWASSER AG Gelsenkirchen WKN: 776000 
ISIN: DE0007760001 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (*COVID-19-Gesetz*) eröffnet die Möglichkeit, 
Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigen abzuhalten (*virtuelle Hauptversammlung*). Angesichts der auf 
absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen 
insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die 
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der GELSENWASSER AG mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Einladung an die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 10. Juni 
2020, 10:00 Uhr Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
Mittwoch, 10. Juni 2020, 10:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, 
die als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der GELSENWASSER AG, 
Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, statt und wird für Aktionäre, die sich 
form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über 
den passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
übertragen. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der 
Zugangskarte übersandt. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der Hauptversammlung 
teilzunehmen. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten werden gebeten, die besonderen Hinweise zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts (keine 
elektronische Teilnahme) und zu den Rechten der Aktionäre in Abschnitt III. zu 
beachten. 
 
*GELSENWASSER AUF EINEN BLICK* 
 
*GELSENWASSER-Konzern*             *2019* *2018* 
Umsatzerlöse                  Mio. 1.938, 1.763, 
                              &eur 8      8 
                              o 
Materialaufwand               Mio. 1.654, 1.485, 
                              &eur 7      2 
                              o 
Personalaufwand               Mio. 128,3  124,2 
                              &eur 
                              o 
Ergebnis vor Ertragsteuern    Mio. 120,5  110,5 
                              &eur 
                              o 
Grundkapital                  Mio. 103,1  103,1 
                              &eur 
                              o 
Immaterielle Vermögenswerte   Mio. 795,1  687,4 
und Sachanlagen               &eur 
                              o 
Investitionen                 Mio. 194,2  125,7 
                              &eur 
                              o 
EBIT                          Mio. 128,6  113,7 
                              &eur 
                              o 
ROCE                          %    8,09   9,84 
*Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 
zum 31.12.* 
Konzern                            1.579  1.551 
Gruppe                             5.525  5.227 
*Wasserversorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 231,3  273,3 
                              &eur 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 407,5  448,0 
                              &eur 
                              o 
Wasserabgabe Konzern          Mio. 237,2  239,7 
                              m3 
Wasserabgabe Gruppe           Mio. 379,8  384,8 
                              m3 
*Abwasserentsorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 7,6    7,5 
                              &eur 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 351,7  331,2 
                              &eur 
                              o 
Abwassermenge Konzern         Mio. 6,2    6,4 
                              m3 
Abwassermenge Gruppe          Mio. 201,2  188,1 
                              m3 
*Erdgasversorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 1.189, 1.324, 
                              &eur 9      8 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 1.424, 1.556, 
                              &eur 1      8 
                              o 
Erdgasabgabe Konzern          Mio. 75.446 58.092 
                              kWh 
Erdgasabgabe Gruppe           Mio. 79.477 62.144 
                              kWh 
*Stromversorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 390,7  158,2 
                              &eur 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 999,2  757,8 
                              &eur 
                              o 
Stromabgabe Konzern           Mio. 2.525  1.817 
                              kWh 
Stromabgabe Gruppe            Mio. 5.765  5.245 
                              kWh 
 
*Gelsenwasser-Konzern* 
 
- Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, 
  Bitterfeld-Wolfen 
- GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen 
- GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden 
- GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen 
- GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg 
- GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, 
  Hamburg 
- NGW GmbH, Duisburg 
- Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, 
  Rheda-Wiedenbrück 
- WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen 
- Wasserwerke Westfalen GmbH, Dortmund 
  (anteilig mit einem Anteil in Höhe von 50% 
  einbezogen) 
 
*Gelsenwasser-Gruppe* 
 
Die Angaben zur Gelsenwasser-Gruppe basieren auf einer konzernorientierten Erfassung 
aller Betriebe und Gesellschaften mit einem Mindesteinfluss von rund 20 %. Die 
Gelsenwasser-Gruppe stellt die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und 
Energieversorgung in vielen Bundesländern sowie in Tschechien und Polen sicher. 
Zusammen mit weiteren Geschäftsaktivitäten wurde im Jahr 2019 ein Gruppenumsatz von 
rund 3,5 Mrd. EUR  erzielt. Zum Teil beruhen die Angaben auf vorläufigen Werten 
unserer Gruppenunternehmen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss, 
   zusammengefasster Lagebericht, Bericht des 
   Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2019, des 
   gebilligten Konzernabschlusses der GELSENWASSER 
   AG für das Geschäftsjahr 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   GELSENWASSER AG und den GELSENWASSER-Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 
   HGB. 
 
   Vorgenannte Unterlagen werden von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an und während 
   der Hauptversammlung über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich gemacht. Es ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
   der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 
   171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung 
   des Jahresabschlusses und die Billigung des 
   Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
   liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG 
   schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2019 wird für diesen Zeitraum Entlastung 
   erteilt._ 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG 
   schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
   Geschäftsjahr 2019 wird für diesen Zeitraum 
   Entlastung erteilt._ 
4. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung 
   mit § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern und setzt 
   sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Fall, 101 Abs. 
   1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG 
   in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung aus 
   acht von der Hauptversammlung und aus vier von 
   den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Herr Manfred Kossack hat sein Mandat als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 
   Ablauf des 31. Dezember 2019 niedergelegt. Das 
   Amtsgericht Gelsenkirchen hat Herrn Jörg Jacoby, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -2-

Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke 
   AG (DSW21), wohnhaft in Dortmund, in seiner 
   Nachfolge mit Beschluss vom 14. Januar 2020 als 
   Anteilseignervertreter zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Herr Jörg Jacoby soll 
   nun durch Beschluss der Hauptversammlung für die 
   restliche reguläre Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, das heißt bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Herr Jörg Jacoby, Mitglied des Vorstands 
   (Finanzvorstand) der Dortmunder Stadtwerke AG 
   (DSW21), wohnhaft in Dortmund, wird für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt, als Anteilseignervertreter in 
   den Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG gewählt._ 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses. Der Wahlvorschlag 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt 
   die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 
   finden sich nachfolgend unter II. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, 
   gewählt._ 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Prüfungsausschusses. 
II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl eines 
    Aufsichtsratsmitglieds (Tagesordnungspunkt 
    4)* 
1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Jacoby ist auf der Internetseite der GELSENWASSER AG 
   unter 
 
   https://www.gelsenwasser.de/fileadmin/gelsenwasser_de/content/unternehmen/aufs 
   ichtsrat/jacoby.pdf 
 
   zu finden. 
 
   Angaben zu Mitgliedschaften des Herrn Jörg Jacoby in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 
   1 Satz 5 AktG: 
 
   - Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: 
 
     * STEAG GmbH, Essen 
     * EDG Entsorgung Dortmund GmbH, Dortmund 
     * EDG Holding GmbH, Dortmund 
     * Dortmunder Hafen AG, Dortmund 
     * Stadtwerke Schwerte GmbH, Schwerte 
     * Dortmunder Gesellschaft für Wohnen 
       mbH, Dortmund 
   - Vergleichbare Kontrollgremien: 
 
      keine 
2. *Angaben gemäß Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex 
   (DCGK)* 
 
   Der vorgeschlagene Kandidat ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der 
   GELSENWASSER AG und er ist Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG 
   (DSW21) sowie Geschäftsführer der Wasser und Gas Westfalen GmbH, welche 
   mittelbar und unmittelbar beteiligte, wesentliche Aktionäre der Gesellschaft 
   sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem zur Nachwahl 
   in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den 
   Organen der GELSENWASSER AG und einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen, deren Offenlegung Empfehlung C.13 DCGK empfiehlt. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine 
elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden 
Bestimmungen ausüben. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung über den Internetservice* 
 
Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und 
fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben, können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über den 
passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
verfolgen. Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice werden nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte 
versandt. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, 
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige 
Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung unter Verwendung der dem Aktionär 
zugesandten Zugangsdaten über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch 
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen 
Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch 
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl (keine elektronische 
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nach § 20 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in 
Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung 
erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. 
 
*Mittwoch, 20. Mai 2020, 00:00 Uhr,* 
(Nachweisstichtag) 
 
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
bis spätestens 
 
Mittwoch, 3. Juni 2020, 24:00 Uhr, 
 
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
GELSENWASSER AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut 
zugesandten Formulare zur Bestellung von Zugangskarten ausfüllen und an ihr 
depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die 
Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an 
die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten 
sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der 
gesamten Hauptversammlung und den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis 
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der 
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der 
gesamten Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
nicht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und 
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht stimmberechtigt, es 
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -3-

*Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im 
Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung 
teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis 
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, 
sind gegenstandslos. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt im Wege elektronischer 
Kommunikation über unseren passwortgeschützten Internetservice, der unter der 
Internetadresse 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
erreichbar ist. 
 
Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden den Aktionären 
nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte übermittelt. 
 
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten 
Internetservice ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes *bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung* in der virtuellen 
Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den 
Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. 
 
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen kann über das 
passwortgeschützte Internetportal bis zum oben genannten Zeitpunkt erfolgen. Weitere 
Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Website der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
abrufbar. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, 
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige 
Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend 
beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in 
der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige 
Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle 
ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des 
Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr 
Widerruf bedürfen der Textform. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere 
Einzelheiten hierzu sind in den mit der Zugangskarte versandten Unterlagen enthalten. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises 
des Anteilsbesitzes über den passwortgeschützten Internetservice, der unter der 
Internetadresse 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
erreichbar ist, *bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung* in der virtuellen 
Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den 
Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Zugangsdaten für den 
Internetservice werden den Aktionären mit der Zugangskarte übermittelt. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
die nicht über den Internetservice erteilt werden, müssen der Gesellschaft 
unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
spätestens bis zum *9. Juni 2020, 18:00 Uhr* (Zugang), per Post, per Telefax oder per 
E-Mail wie folgt übermittelt werden: 
 
GELSENWASSER AG 
Bereich Finanzen 
Willy-Brandt-Allee 26 
45891 Gelsenkirchen 
Telefax: + 49 (0) 209 708-732 
E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de 
 
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang 
(Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen 
voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche 
Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge 
berücksichtigt: 1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in 
Papierform. 
 
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Vollmacht und Weisungen an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf den vorstehend 
angegebenen Wegen bis zu den jeweils genannten Zeitpunkten möglich. 
 
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennehmen. 
 
Aktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht über Briefwahl oder die Erteilung von 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch 
einen anderen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z.B. ein 
Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen; dies gilt grundsätzlich auch für die 
Möglichkeit zur elektronischen Fragenstellung und zum elektronischen Widerspruch 
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung. Auch in diesem Fall sind eine 
rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Bevollmächtigte kann seinerseits im 
Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Stimmrecht nur über Briefwahl oder die 
(Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausüben. Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), 
eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG 
gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in 
Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen 
ebenfalls der Textform. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der 
Vollmacht die Formulare verwenden, welche die Gesellschaft hierfür im Internet unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
bereithält. Vollmachtsformulare sind ebenfalls in den Unterlagen enthalten, die den 
Aktionären mit der Zugangskarte übersandt werden. Eine Bevollmächtigung ist 
außerdem direkt möglich über unseren passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft über den passwortgeschützten 
Internetservice oder wie folgt übermittelt werden: 
 
GELSENWASSER AG 
Bereich Finanzen 
Willy-Brandt-Allee 26 
45891 Gelsenkirchen 
Telefax: + 49 (0) 209 708-732 
E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege sowie der Internetservice stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht 
kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen oder über den Internetservice 
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer 
Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis 
einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen 
einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 
135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine 
Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der 
Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden 
Adresse zu melden: 
 
GELSENWASSER AG 
c/o UBJ GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Fax: +49 (0) 40 6378 5423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Ausübung von Rechten durch den Bevollmächtigten über den Internetservice (keine 
elektronische Teilnahme) setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber 
die mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält. 
 
*Weitere Hinweise zur Stimmrechtsausübung über Briefwahl und Vollmacht und Weisungen 
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* 
 
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes steht den 
Aktionären für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und/oder Änderung, neben den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

vorstehend aufgezeigten Wegen per Post, Telefax und E-Mail bis zum 9. Juni 2020, 
18:00 Uhr (Zugang), unser Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung 
in der virtuellen Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den 
Versammlungsleiter angekündigt werden wird) zur Verfügung. Für die Stimmabgabe per 
Briefwahl, deren Widerruf und/oder Änderung steht unser Internetservice 
ebenfalls bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen 
Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt 
werden wird) zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden mit der 
Zugangskarte übersandt. 
 
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl und die Erteilung von Vollmacht und Weisungen 
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf die Abstimmung 
über die in der Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat sowie eine etwaige Abstimmung über nach §§ 126, 127 AktG im 
Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge von 
Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung 
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung 
mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe bzw. Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt 
insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten weder Rede- und 
Fragerechte nach § 131 AktG in der Hauptversammlung noch Antragsrechte in der 
Hauptversammlung ausüben noch Beschlussanträge in der Hauptversammlung stellen 
können, da sie mangels physischer Präsenz in der Hauptversammlung als Briefwähler 
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausschließlich für die Stimmrechtsausübung und nicht für 
die Ausübung weiterer Aktionärsrechte zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie die 
nachstehenden Hinweise zu den Aktionärsrechten sowie die Hinweise in den zusammen mit 
der Zugangskarte übersandten Unterlagen und unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte zugesandt. 
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
einsehbar. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 
122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten 
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag 
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
spätestens am 
 
Sonntag, 10. Mai 2020, 24:00 Uhr, 
 
zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
GELSENWASSER AG 
Vorstand 
Willy-Brandt-Allee 26 
45891 Gelsenkirchen 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
zugänglich gemacht. 
 
*Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung vor der 
Hauptversammlung* 
 
Aufgrund der Konzeption der virtuellen Hauptversammlung nur mit Ausübung des 
Stimmrechts über Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit Weisungen und ohne 
elektronische Teilnahme der Aktionäre haben die Aktionäre nicht die Möglichkeit, sich 
in der Hauptversammlung zur Tagesordnung zu äußern. 
 
Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, wird jedoch die Möglichkeit gegeben, vor der 
Hauptversammlung Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung zur Veröffentlichung durch 
die Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
einzureichen. 
 
Etwaige zu veröffentlichende Stellungnahmen sind bis spätestens *8. Juni 2020, 12:00 
Uhr*, bei der Gesellschaft eingehend, elektronisch über den passwortgeschützten 
Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
einzureichen. Hierfür ist im Internetservice die Schaltfläche 'Fragen/Stellungnahmen 
zur Hauptversammlung' vorgesehen. 
 
Der Umfang einer Stellungnahme sollte 3.000 Zeichen nicht überschreiten. 
 
Eine Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs wird in der Veröffentlichung 
nur vorgenommen, wenn der Aktionär bei Einreichung der Stellungnahme ausdrücklich 
seine Einwilligung in die Namensnennung erteilt hat. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer 
Stellungnahme besteht und die Gesellschaft sich insbesondere vorbehält, 
Stellungnahmen mit beleidigendem oder strafrechtlich relevantem Inhalt, 
offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt oder ohne jeglichen Bezug zur 
Tagesordnung der Hauptversammlung sowie Stellungnahmen, deren Umfang 3.000 Zeichen 
überschreitet oder die nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt über den 
passwortgeschützten Internetservice eingereicht wurden, nicht zu veröffentlichen. 
Ebenso behält die Gesellschaft sich vor, pro Aktionär nur eine Stellungnahme zu 
veröffentlichen. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG und Fragemöglichkeit nach § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes* 
 
Aktionäre haben kein Recht, in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand 
gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mündlich Auskunft zu verlangen. Aktionäre, 
die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben aber gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des 
COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu 
stellen. Ein Recht auf Antwort ist hiermit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet 
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Fragen 
in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 des 
COVID-19-Gesetzes entschieden, dass etwaige Fragen bis spätestens *8. Juni 2020, 
12:00 Uhr*, bei der Gesellschaft eingehend, elektronisch über den passwortgeschützten 
Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
einzureichen sind. Hierfür ist im Internetservice die Schaltfläche 
'Fragen/Stellungnahmen zur Hauptversammlung' vorgesehen. Später eingehende Fragen 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Eine Fragenbeantwortung erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung. Bei der Beantwortung von Fragen während der virtuellen 
Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen 
individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage eine 
Einwilligung zur Offenlegung des Namens erteilt wurde. Die Beantwortung häufig 
gestellter Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft bleibt vorbehalten. 
 
Der beabsichtigte Text der Rede des Vorstandsvorsitzenden und der Erläuterungen des 
Versammlungsleiters zum Bericht des Aufsichtsrats werden ab dem *5. Juni 2020* auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
vorab veröffentlicht werden. Änderungen im Rahmen der mündlichen Rede bzw. 
Erläuterungen in der virtuellen Hauptversammlung bleiben vorbehalten. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder 
Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG übersenden. Solche Gegenanträge gegen 
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern 
und/oder Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich zu richten an: 
 
GELSENWASSER AG 
Bereich Finanzen 
Willy-Brandt-Allee 26 
45891 Gelsenkirchen 
Telefax: + 49 (0) 209 708-732 
E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de 
 
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich 
des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung mindestens 14 
Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis 
 
Dienstag, 26. Mai 2020, 24:00 Uhr, 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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