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DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -6-

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: GELSENWASSER AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in 
Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GELSENWASSER AG Gelsenkirchen WKN: 776000 
ISIN: DE0007760001 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (*COVID-19-Gesetz*) eröffnet die Möglichkeit, 
Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigen abzuhalten (*virtuelle Hauptversammlung*). Angesichts der auf 
absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen 
insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die 
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der GELSENWASSER AG mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Einladung an die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 10. Juni 
2020, 10:00 Uhr Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
Mittwoch, 10. Juni 2020, 10:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, 
die als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der GELSENWASSER AG, 
Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, statt und wird für Aktionäre, die sich 
form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über 
den passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
übertragen. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der 
Zugangskarte übersandt. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der Hauptversammlung 
teilzunehmen. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten werden gebeten, die besonderen Hinweise zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts (keine 
elektronische Teilnahme) und zu den Rechten der Aktionäre in Abschnitt III. zu 
beachten. 
 
*GELSENWASSER AUF EINEN BLICK* 
 
*GELSENWASSER-Konzern*             *2019* *2018* 
Umsatzerlöse                  Mio. 1.938, 1.763, 
                              &eur 8      8 
                              o 
Materialaufwand               Mio. 1.654, 1.485, 
                              &eur 7      2 
                              o 
Personalaufwand               Mio. 128,3  124,2 
                              &eur 
                              o 
Ergebnis vor Ertragsteuern    Mio. 120,5  110,5 
                              &eur 
                              o 
Grundkapital                  Mio. 103,1  103,1 
                              &eur 
                              o 
Immaterielle Vermögenswerte   Mio. 795,1  687,4 
und Sachanlagen               &eur 
                              o 
Investitionen                 Mio. 194,2  125,7 
                              &eur 
                              o 
EBIT                          Mio. 128,6  113,7 
                              &eur 
                              o 
ROCE                          %    8,09   9,84 
*Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 
zum 31.12.* 
Konzern                            1.579  1.551 
Gruppe                             5.525  5.227 
*Wasserversorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 231,3  273,3 
                              &eur 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 407,5  448,0 
                              &eur 
                              o 
Wasserabgabe Konzern          Mio. 237,2  239,7 
                              m3 
Wasserabgabe Gruppe           Mio. 379,8  384,8 
                              m3 
*Abwasserentsorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 7,6    7,5 
                              &eur 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 351,7  331,2 
                              &eur 
                              o 
Abwassermenge Konzern         Mio. 6,2    6,4 
                              m3 
Abwassermenge Gruppe          Mio. 201,2  188,1 
                              m3 
*Erdgasversorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 1.189, 1.324, 
                              &eur 9      8 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 1.424, 1.556, 
                              &eur 1      8 
                              o 
Erdgasabgabe Konzern          Mio. 75.446 58.092 
                              kWh 
Erdgasabgabe Gruppe           Mio. 79.477 62.144 
                              kWh 
*Stromversorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 390,7  158,2 
                              &eur 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 999,2  757,8 
                              &eur 
                              o 
Stromabgabe Konzern           Mio. 2.525  1.817 
                              kWh 
Stromabgabe Gruppe            Mio. 5.765  5.245 
                              kWh 
 
*Gelsenwasser-Konzern* 
 
- Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, 
  Bitterfeld-Wolfen 
- GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen 
- GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden 
- GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen 
- GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg 
- GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, 
  Hamburg 
- NGW GmbH, Duisburg 
- Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, 
  Rheda-Wiedenbrück 
- WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen 
- Wasserwerke Westfalen GmbH, Dortmund 
  (anteilig mit einem Anteil in Höhe von 50% 
  einbezogen) 
 
*Gelsenwasser-Gruppe* 
 
Die Angaben zur Gelsenwasser-Gruppe basieren auf einer konzernorientierten Erfassung 
aller Betriebe und Gesellschaften mit einem Mindesteinfluss von rund 20 %. Die 
Gelsenwasser-Gruppe stellt die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und 
Energieversorgung in vielen Bundesländern sowie in Tschechien und Polen sicher. 
Zusammen mit weiteren Geschäftsaktivitäten wurde im Jahr 2019 ein Gruppenumsatz von 
rund 3,5 Mrd. EUR  erzielt. Zum Teil beruhen die Angaben auf vorläufigen Werten 
unserer Gruppenunternehmen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss, 
   zusammengefasster Lagebericht, Bericht des 
   Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2019, des 
   gebilligten Konzernabschlusses der GELSENWASSER 
   AG für das Geschäftsjahr 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   GELSENWASSER AG und den GELSENWASSER-Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 
   HGB. 
 
   Vorgenannte Unterlagen werden von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an und während 
   der Hauptversammlung über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich gemacht. Es ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
   der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 
   171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung 
   des Jahresabschlusses und die Billigung des 
   Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
   liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG 
   schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2019 wird für diesen Zeitraum Entlastung 
   erteilt._ 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG 
   schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
   Geschäftsjahr 2019 wird für diesen Zeitraum 
   Entlastung erteilt._ 
4. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung 
   mit § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern und setzt 
   sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Fall, 101 Abs. 
   1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG 
   in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung aus 
   acht von der Hauptversammlung und aus vier von 
   den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Herr Manfred Kossack hat sein Mandat als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 
   Ablauf des 31. Dezember 2019 niedergelegt. Das 
   Amtsgericht Gelsenkirchen hat Herrn Jörg Jacoby, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -2-

Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke 
   AG (DSW21), wohnhaft in Dortmund, in seiner 
   Nachfolge mit Beschluss vom 14. Januar 2020 als 
   Anteilseignervertreter zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Herr Jörg Jacoby soll 
   nun durch Beschluss der Hauptversammlung für die 
   restliche reguläre Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, das heißt bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Herr Jörg Jacoby, Mitglied des Vorstands 
   (Finanzvorstand) der Dortmunder Stadtwerke AG 
   (DSW21), wohnhaft in Dortmund, wird für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt, als Anteilseignervertreter in 
   den Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG gewählt._ 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses. Der Wahlvorschlag 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt 
   die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 
   finden sich nachfolgend unter II. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, 
   gewählt._ 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Prüfungsausschusses. 
II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl eines 
    Aufsichtsratsmitglieds (Tagesordnungspunkt 
    4)* 
1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Jacoby ist auf der Internetseite der GELSENWASSER AG 
   unter 
 
   https://www.gelsenwasser.de/fileadmin/gelsenwasser_de/content/unternehmen/aufs 
   ichtsrat/jacoby.pdf 
 
   zu finden. 
 
   Angaben zu Mitgliedschaften des Herrn Jörg Jacoby in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 
   1 Satz 5 AktG: 
 
   - Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: 
 
     * STEAG GmbH, Essen 
     * EDG Entsorgung Dortmund GmbH, Dortmund 
     * EDG Holding GmbH, Dortmund 
     * Dortmunder Hafen AG, Dortmund 
     * Stadtwerke Schwerte GmbH, Schwerte 
     * Dortmunder Gesellschaft für Wohnen 
       mbH, Dortmund 
   - Vergleichbare Kontrollgremien: 
 
      keine 
2. *Angaben gemäß Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex 
   (DCGK)* 
 
   Der vorgeschlagene Kandidat ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der 
   GELSENWASSER AG und er ist Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG 
   (DSW21) sowie Geschäftsführer der Wasser und Gas Westfalen GmbH, welche 
   mittelbar und unmittelbar beteiligte, wesentliche Aktionäre der Gesellschaft 
   sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem zur Nachwahl 
   in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den 
   Organen der GELSENWASSER AG und einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen, deren Offenlegung Empfehlung C.13 DCGK empfiehlt. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine 
elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden 
Bestimmungen ausüben. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung über den Internetservice* 
 
Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und 
fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben, können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über den 
passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
verfolgen. Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice werden nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte 
versandt. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, 
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige 
Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung unter Verwendung der dem Aktionär 
zugesandten Zugangsdaten über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch 
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen 
Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch 
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl (keine elektronische 
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nach § 20 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in 
Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung 
erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. 
 
*Mittwoch, 20. Mai 2020, 00:00 Uhr,* 
(Nachweisstichtag) 
 
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
bis spätestens 
 
Mittwoch, 3. Juni 2020, 24:00 Uhr, 
 
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
GELSENWASSER AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut 
zugesandten Formulare zur Bestellung von Zugangskarten ausfüllen und an ihr 
depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die 
Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an 
die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten 
sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der 
gesamten Hauptversammlung und den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis 
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der 
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der 
gesamten Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
nicht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und 
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht stimmberechtigt, es 
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 

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April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -3-

*Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im 
Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung 
teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis 
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, 
sind gegenstandslos. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt im Wege elektronischer 
Kommunikation über unseren passwortgeschützten Internetservice, der unter der 
Internetadresse 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
erreichbar ist. 
 
Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden den Aktionären 
nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte übermittelt. 
 
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten 
Internetservice ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes *bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung* in der virtuellen 
Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den 
Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. 
 
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen kann über das 
passwortgeschützte Internetportal bis zum oben genannten Zeitpunkt erfolgen. Weitere 
Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Website der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
abrufbar. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, 
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige 
Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend 
beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in 
der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige 
Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle 
ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des 
Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr 
Widerruf bedürfen der Textform. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere 
Einzelheiten hierzu sind in den mit der Zugangskarte versandten Unterlagen enthalten. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises 
des Anteilsbesitzes über den passwortgeschützten Internetservice, der unter der 
Internetadresse 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
erreichbar ist, *bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung* in der virtuellen 
Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den 
Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Zugangsdaten für den 
Internetservice werden den Aktionären mit der Zugangskarte übermittelt. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
die nicht über den Internetservice erteilt werden, müssen der Gesellschaft 
unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
spätestens bis zum *9. Juni 2020, 18:00 Uhr* (Zugang), per Post, per Telefax oder per 
E-Mail wie folgt übermittelt werden: 
 
GELSENWASSER AG 
Bereich Finanzen 
Willy-Brandt-Allee 26 
45891 Gelsenkirchen 
Telefax: + 49 (0) 209 708-732 
E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de 
 
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang 
(Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen 
voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche 
Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge 
berücksichtigt: 1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in 
Papierform. 
 
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Vollmacht und Weisungen an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf den vorstehend 
angegebenen Wegen bis zu den jeweils genannten Zeitpunkten möglich. 
 
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennehmen. 
 
Aktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht über Briefwahl oder die Erteilung von 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch 
einen anderen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z.B. ein 
Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen; dies gilt grundsätzlich auch für die 
Möglichkeit zur elektronischen Fragenstellung und zum elektronischen Widerspruch 
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung. Auch in diesem Fall sind eine 
rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Bevollmächtigte kann seinerseits im 
Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Stimmrecht nur über Briefwahl oder die 
(Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausüben. Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), 
eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG 
gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in 
Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen 
ebenfalls der Textform. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der 
Vollmacht die Formulare verwenden, welche die Gesellschaft hierfür im Internet unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
bereithält. Vollmachtsformulare sind ebenfalls in den Unterlagen enthalten, die den 
Aktionären mit der Zugangskarte übersandt werden. Eine Bevollmächtigung ist 
außerdem direkt möglich über unseren passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft über den passwortgeschützten 
Internetservice oder wie folgt übermittelt werden: 
 
GELSENWASSER AG 
Bereich Finanzen 
Willy-Brandt-Allee 26 
45891 Gelsenkirchen 
Telefax: + 49 (0) 209 708-732 
E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege sowie der Internetservice stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht 
kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen oder über den Internetservice 
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer 
Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis 
einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen 
einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 
135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine 
Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der 
Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden 
Adresse zu melden: 
 
GELSENWASSER AG 
c/o UBJ GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Fax: +49 (0) 40 6378 5423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Ausübung von Rechten durch den Bevollmächtigten über den Internetservice (keine 
elektronische Teilnahme) setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber 
die mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält. 
 
*Weitere Hinweise zur Stimmrechtsausübung über Briefwahl und Vollmacht und Weisungen 
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* 
 
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes steht den 
Aktionären für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und/oder Änderung, neben den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -4-

vorstehend aufgezeigten Wegen per Post, Telefax und E-Mail bis zum 9. Juni 2020, 
18:00 Uhr (Zugang), unser Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung 
in der virtuellen Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den 
Versammlungsleiter angekündigt werden wird) zur Verfügung. Für die Stimmabgabe per 
Briefwahl, deren Widerruf und/oder Änderung steht unser Internetservice 
ebenfalls bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen 
Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt 
werden wird) zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden mit der 
Zugangskarte übersandt. 
 
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl und die Erteilung von Vollmacht und Weisungen 
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf die Abstimmung 
über die in der Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat sowie eine etwaige Abstimmung über nach §§ 126, 127 AktG im 
Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge von 
Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung 
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung 
mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe bzw. Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt 
insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten weder Rede- und 
Fragerechte nach § 131 AktG in der Hauptversammlung noch Antragsrechte in der 
Hauptversammlung ausüben noch Beschlussanträge in der Hauptversammlung stellen 
können, da sie mangels physischer Präsenz in der Hauptversammlung als Briefwähler 
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausschließlich für die Stimmrechtsausübung und nicht für 
die Ausübung weiterer Aktionärsrechte zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie die 
nachstehenden Hinweise zu den Aktionärsrechten sowie die Hinweise in den zusammen mit 
der Zugangskarte übersandten Unterlagen und unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte zugesandt. 
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
einsehbar. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 
122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten 
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag 
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
spätestens am 
 
Sonntag, 10. Mai 2020, 24:00 Uhr, 
 
zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
GELSENWASSER AG 
Vorstand 
Willy-Brandt-Allee 26 
45891 Gelsenkirchen 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
zugänglich gemacht. 
 
*Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung vor der 
Hauptversammlung* 
 
Aufgrund der Konzeption der virtuellen Hauptversammlung nur mit Ausübung des 
Stimmrechts über Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit Weisungen und ohne 
elektronische Teilnahme der Aktionäre haben die Aktionäre nicht die Möglichkeit, sich 
in der Hauptversammlung zur Tagesordnung zu äußern. 
 
Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, wird jedoch die Möglichkeit gegeben, vor der 
Hauptversammlung Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung zur Veröffentlichung durch 
die Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
einzureichen. 
 
Etwaige zu veröffentlichende Stellungnahmen sind bis spätestens *8. Juni 2020, 12:00 
Uhr*, bei der Gesellschaft eingehend, elektronisch über den passwortgeschützten 
Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
einzureichen. Hierfür ist im Internetservice die Schaltfläche 'Fragen/Stellungnahmen 
zur Hauptversammlung' vorgesehen. 
 
Der Umfang einer Stellungnahme sollte 3.000 Zeichen nicht überschreiten. 
 
Eine Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs wird in der Veröffentlichung 
nur vorgenommen, wenn der Aktionär bei Einreichung der Stellungnahme ausdrücklich 
seine Einwilligung in die Namensnennung erteilt hat. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer 
Stellungnahme besteht und die Gesellschaft sich insbesondere vorbehält, 
Stellungnahmen mit beleidigendem oder strafrechtlich relevantem Inhalt, 
offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt oder ohne jeglichen Bezug zur 
Tagesordnung der Hauptversammlung sowie Stellungnahmen, deren Umfang 3.000 Zeichen 
überschreitet oder die nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt über den 
passwortgeschützten Internetservice eingereicht wurden, nicht zu veröffentlichen. 
Ebenso behält die Gesellschaft sich vor, pro Aktionär nur eine Stellungnahme zu 
veröffentlichen. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG und Fragemöglichkeit nach § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes* 
 
Aktionäre haben kein Recht, in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand 
gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mündlich Auskunft zu verlangen. Aktionäre, 
die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben aber gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des 
COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu 
stellen. Ein Recht auf Antwort ist hiermit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet 
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Fragen 
in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 des 
COVID-19-Gesetzes entschieden, dass etwaige Fragen bis spätestens *8. Juni 2020, 
12:00 Uhr*, bei der Gesellschaft eingehend, elektronisch über den passwortgeschützten 
Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
einzureichen sind. Hierfür ist im Internetservice die Schaltfläche 
'Fragen/Stellungnahmen zur Hauptversammlung' vorgesehen. Später eingehende Fragen 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Eine Fragenbeantwortung erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung. Bei der Beantwortung von Fragen während der virtuellen 
Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen 
individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage eine 
Einwilligung zur Offenlegung des Namens erteilt wurde. Die Beantwortung häufig 
gestellter Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft bleibt vorbehalten. 
 
Der beabsichtigte Text der Rede des Vorstandsvorsitzenden und der Erläuterungen des 
Versammlungsleiters zum Bericht des Aufsichtsrats werden ab dem *5. Juni 2020* auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
vorab veröffentlicht werden. Änderungen im Rahmen der mündlichen Rede bzw. 
Erläuterungen in der virtuellen Hauptversammlung bleiben vorbehalten. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder 
Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG übersenden. Solche Gegenanträge gegen 
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern 
und/oder Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich zu richten an: 
 
GELSENWASSER AG 
Bereich Finanzen 
Willy-Brandt-Allee 26 
45891 Gelsenkirchen 
Telefax: + 49 (0) 209 708-732 
E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de 
 
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich 
des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung mindestens 14 
Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis 
 
Dienstag, 26. Mai 2020, 24:00 Uhr, 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -5-

unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte 
Anträge werden nicht berücksichtigt. Dies gilt gemäß § 127 Satz 1 AktG für 
Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder 
Aufsichtsratsmitgliedern sinngemäß. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 
126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die 
Gesellschaft wird insoweit allerdings nicht von ihrem Recht aus § 126 Abs. 2 Satz 1 
Nr. 6 AktG Gebrauch machen. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags oder eines 
Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr 
als 5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären 
kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, 
wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen 
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann 
nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft 
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge können von Aktionären oder ihren 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung nicht gestellt werden, da sie mangels 
physischer Präsenz als Briefwähler nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die Ausübung von 
Antragsrechten nicht zur Verfügung stehen. Form- und fristgerecht nach vorstehenden 
Bestimmungen gemäß §§ 126, 127 AktG übermittelte und von der Gesellschaft 
zugänglich gemachte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden im Rahmen der 
virtuellen Hauptversammlung gleichwohl so behandelt, als seien sie in der 
Hauptversammlung gestellt worden, sofern sich der den Antrag übermittelnde Aktionär 
form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und seinen Anteilsbesitz 
nachgewiesen hat. 
 
*Möglichkeit zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes* 
 
Aktionären, die ihr Stimmrecht zu einem oder mehreren Beschlüssen der 
Hauptversammlung ausgeübt haben, wird unter Verzicht auf das Erfordernis des 
Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen 
einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars im Wege 
elektronischer Kommunikation zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind ab dem 
Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter 
ausschließlich über unseren passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
möglich. 
 
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung im 
Internet unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4, 
Satz 2 COVID-19-Gesetz finden sich ebenfalls im Internet unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der GELSENWASSER AG beträgt im Zeitpunkt der Einberufung EUR 
103.125.000,00 und ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Daher sind im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung alle 3.437.500 Stückaktien teilnahme- und 
stimmberechtigt und die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zu diesem Zeitpunkt 
3.437.500. 
 
Gelsenkirchen, im April 2020 
 
*GELSENWASSER AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Informationen für Aktionäre der GELSENWASSER AG und deren Vertreter zum Datenschutz 
gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der virtuellen 
Hauptversammlung* 
 
Mit diesem Datenschutzhinweis informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten durch die GELSENWASSER AG ('GELSENWASSER") im Zusammenhang 
mit Hauptversammlungen und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 
 
*Verantwortlicher für die Datenverarbeitung* 
 
GELSENWASSER AG, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, Telefon: 0209 708-0, 
E-Mail: info@gelsenwasser.de 
 
*Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten* 
 
Sabine Bohlenz, GELSENWASSER AG, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, Telefon: 
0209 708-788, E-Mail: datenschutz@gelsenwasser.de 
 
*Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung* 
 
GELSENWASSER verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung Ihre 
personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse und ggf. weitere Kontaktdaten des 
Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, Zugangskartennummer und -daten; 
gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten 
Aktionärsvertreters) nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ('BDSG") sowie 
der Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO"), des Aktiengesetzes ('AktG') sowie aller 
weiteren relevanten Rechtsvorschriften. Die Gesellschaft verarbeitet hierbei Daten, 
die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben bzw. 
aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt 
werden. Gemäß § 135 Abs. 5 Satz 2 AktG kann ein Aktionär ein Kreditinstitut, 
einen sonstigen Intermediär oder diesem gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich 
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung erbieten, bevollmächtigen, ihn in der virtuellen Hauptversammlung zu 
vertreten und sein Stimmrecht im Namen dessen, den es angeht, ausüben lassen. In 
diesem Fall werden nur die personenbezogenen Daten des Vertreters verarbeitet. 
 
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck, die Anmeldung und 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und 
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung (z.B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) 
abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung, dem Widerruf und dem Nachweis 
von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. 
 
Dies umfasst die folgenden Verarbeitungsvorgänge: 
 
GELSENWASSER verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung eines Aktionärs für die 
virtuelle Hauptversammlung erforderlichen vom Aktionär angegebenen bzw. aus diesem 
Anlass von seiner Depotbank übermittelten Daten (insbesondere Vor- und Nachnamen, 
Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Zugangskartennummer und -daten sowie 
Besitzart). 
 
Soweit die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- 
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten 
erfolgt, verarbeitet GELSENWASSER die in der Vollmachtserteilung angegebenen 
personenbezogenen Daten des Aktionärs sowie Vor- und Nachname und Wohnort oder 
Adresse des Bevollmächtigten. Im Falle der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an 
einen von GELSENWASSER benannten Stimmrechtsvertreter werden zudem die erteilten 
Weisungen verarbeitet und die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre 
nachprüfbar festgehalten. 
 
In der Hauptversammlung wird im Fall der Vertretung von Stimmrechten durch die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gem. § 129 AktG ein 
Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden personenbezogenen Daten geführt: Nummer der 
Zugangskarte, Vor- und Nachname sowie Wohnort des vertretenen Aktionärs und seines 
Vertreters, Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart. 
 
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, 
wird GELSENWASSER diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei 
Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt 
machen. Ebenso wird GELSENWASSER Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei 
Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter 
Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der GELSENWASSER zugänglich 
machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG). 
 
Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungsvorgänge zum 
Zwecke der Anmeldung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ist jeweils 
Art. 6 (1) c) DSGVO. Danach ist eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn diese 
zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der 
Verantwortliche unterliegt. Die Verpflichtung zur Vornahme der vorstehend 
beschriebenen Verarbeitungsvorgänge ergibt sich jeweils aus dem Aktiengesetz. 
 
Die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist jeweils erforderlich, 
um die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten der GELSENWASSER zu erfüllen. Ohne die 
Bereitstellung der betreffenden Daten ist Ihre Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und anderer versammlungsbezogener 
Rechte nicht möglich. 
 
Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. den Vorgaben in der Einberufung 
vor der Hauptversammlung elektronisch Fragen oder eine Stellungnahme einreichen oder 
während der Hauptversammlung elektronisch Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung erklären, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, 
Adresse und Zugangskartennummer- und daten) aufgrund unseres berechtigten Interesses 
Ihre Frage oder Stellungnahme oder Ihren Widerspruch bearbeiten zu können. 
 
Sofern Sie als Aktionär von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der 
virtuellen Hauptversammlung Fragen oder eine Stellungnahme einzureichen und Ihre 
Fragen dort behandelt werden bzw. Ihre Stellungnahme veröffentlicht wird, erfolgt 
dies nur dann unter Nennung Ihres Namens, wenn Sie mit der Übermittlung der 
Frage bzw. der Stellungnahme Ihre Einwilligung zur Offenlegung des Namens erklären 
(Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit 
mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bitte richten Sie den Widerruf der 
Einwilligung an die oben genannten Kontaktdaten. 
 
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer 
gesetzlicher Verpflichtungen wie beispielsweise aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie 
aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in 
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. 
 
Wir setzen keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 22 
DSGVO oder ein Profiling ein. 
 
*Kategorien von Empfängern* 
 
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, an welche Kategorien von Empfängern wir Ihre 
personenbezogenen Daten weitergeben: 
 
Externe Dienstleister: Für die Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung (auch zur 
Anfertigung der Bild- und Tonaufnahmen sowie Streaming des Webcasts) bedienen wir uns 
externer Dienstleister, die Ihre personenbezogenen Daten nach unseren Weisungen im 
Einklang mit Art. 28 DSGVO verarbeiten. 
 
Aktionäre/Dritte: Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das 
Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können Aktionäre bis zu zwei Jahre nach 
der Hauptversammlung auf Antrag Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis 
erfassten Daten erlangen. Das Teilnehmerverzeichnis wird im Rahmen der 
Hauptversammlung anwesenden Teilnehmern zugänglich gemacht. Auch im Rahmen von 
bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. 
-wahlvorschlägen werden Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. 
 
Weitere Empfänger: Im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungspflichten 
können wir verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern, wie 
etwa Behörden und Gerichten, zu übermitteln. Die Übermittlung personenbezogener 
Daten an einen Empfänger in einem Drittland ist nicht beabsichtigt. 
 
*Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten* 
 
Grundsätzlich löschen oder anonymisieren wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald und 
soweit sie für die hierin genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, 
gesetzliche Nachweis- und/oder Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem 
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten 
uns zu einer weiteren Speicherung. Die oben genannten Daten im Zusammenhang mit 
Hauptversammlungen werden regelmäßig nach drei Jahren gelöscht, es sei denn, die 
weitere Verarbeitung ist im Einzelfall im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen 
GELSENWASSER oder seitens GELSENWASSER geltend gemacht werden (gesetzliche 
Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren), erforderlich. Sofern Sie eine Einwilligung in 
die Offenlegung des Namens im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer 
eingereichten Stellungnahme erteilt haben, löschen oder anonymisieren wir die 
veröffentlichte Stellungnahme, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen, spätestens 
jedoch nach drei Jahren. 
 
*Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht* 
 
Soweit wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person verarbeiten, stehen Ihnen die 
folgenden Rechte zu: 
 
* Recht auf Auskunft über die seitens 
  GELSENWASSER über Sie gespeicherten Daten 
  (Art. 15 DSGVO); 
* Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie 
  gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO); 
* Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere, 
  sofern diese für die Zwecke, für die sie 
  ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr 
  erforderlich sind (Art. 17 DSGVO); 
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung 
  (Sperrung), insbesondere, sofern die 
  Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist 
  oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie 
  bestritten wird (Art. 18 DSGVO); 
* Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung 
  Ihrer Daten, soweit die Verarbeitung lediglich 
  zur Wahrung der berechtigten Interessen der 
  Gesellschaft erfolgt (Art. 21 DSGVO); 
* Beschwerderecht: Für Beschwerden im Hinblick 
  auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
  Daten steht Ihnen unsere 
  Datenschutzbeauftragte unter den angegebenen 
  Kontaktdaten zur Verfügung. Unabhängig davon 
  haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der 
  zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen. 
 
2020-04-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
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E-Mail:      info@gelsenwasser.de 
Internet:    https://www.gelsenwasser.de 
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1033081 2020-04-29 
 
 

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April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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