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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2020 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: LEWAG Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.06.2020 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
LEWAG Holding Aktiengesellschaft Beverungen 
www.lewag.de Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600 
ISIN: DE 000 633 600 1 
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Montag, den 15. Juni 2020, um 12.00 
Uhr in der Stadthalle Beverungen, 
Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen ein. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des Jahresabschlusses* 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   per 31. Dezember 2019, des Lageberichts des 
   Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats, 
   des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts sowie des erläuternden 
   Berichtes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 31. 
   Dezember 2019 endende Geschäftsjahr. 
 
   Diese Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.lewag.de 
 
   zugänglich und werden in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und erläutert werden. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss der LEWAG Holding AG bereits 
   gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von EUR  14.586.588,53 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer       EUR  1.663.200,00 
   Dividende von EUR  0,35 
   je nennwertloser 
   Stückaktie auf das 
   Grundkapital von EUR  
   12.165.120,-- 
   Vortrag auf neue         EUR  12.923.388,53 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn             EUR  14.586.588,53 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, mithin am 18. Juni 2020, 
   fällig. 
3. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
*Teilnahmevoraussetzungen:* 
 
*Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 
Ablauf des 8. Juni 2020 bei der Gesellschaft unter der 
nachstehenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz 
nachweisen: 
 
LEWAG Holding AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
oder per Telefax.: +49 69 12012 86045 
oder per e-mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform 
zugehen. Zum Nachweis für die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und 
in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des Depot führenden Instituts über den 
Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag) beziehen, dies ist Montag, 25. Mai 
2020 (0:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit). 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Durch eine 
Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht 
blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch 
nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei 
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, 
z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung 
oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen, 
ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der 
Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des 
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. 
 
Als weiteren Service bieten wir unseren Aktionären an, 
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular steht 
im Internet unter 
 
www.lewag.de/Hauptversammlung 
 
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten 
Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen 
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
Dabei sind allerdings nur Weisungen zu 
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß 
§ 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten 
Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich. 
 
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen 
wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter 
und unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu 
den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens 11. 
Juni 2020 unter der unten genannten Adresse an die 
Gesellschaft zu senden. Bitte beachten Sie, dass die 
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, 
zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder Anträgen entgegennehmen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der 
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung 
des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre 
bzw. Aktionärsvertreter bitte die unten genannte 
Adresse; als elektronischen Übermittlungsweg 
bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der 
Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte 
E-Mail-Adresse zu übersenden. 
 
*Besondere Teilnahmebedingungen aufgrund der 
Covid-19-Pandemie* 
 
Die Gesundheit von Aktionärinnen und Aktionären, 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie weiteren 
Teilnehmern an der Hauptversammlung hat für uns höchste 
Priorität. Wir planen deshalb, die Hauptversammlung 
zwar mit physischer Präsenz der Aktionärinnen und 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten, 
werden aber zugleich Schutzmaßnahmen zur 
Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 
ergreifen: 
 
So werden wir u. a. bei der Anordnung der Sitzplätze im 
Veranstaltungsraum auf ausreichenden Abstand achten und 
im Anschluss der diesjährigen Hauptversammlung keine 
Bewirtung anbieten. Zudem stellen wir je Aktionärin 
oder Aktionär nur eine Eintrittskarte aus, um die Zahl 
der Teilnehmer möglichst gering zu halten. Zudem bitten 
wir darum, möglichst von der Bevollmächtigung des 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters Gebrauch zu 
machen. Fragen zu den Tagesordnungspunkten können auch 
auf schriftlichem Weg eingereicht und beantwortet 
werden. 
 
Sollten weitere Schutzmaßnahmen erforderlich oder 
gesetzlich vorgeschrieben werden - beispielsweise das 
Tragen von Schutzmasken während der Veranstaltung - 
werden wir dies zeitnah auf der Internetseite der 
Gesellschaft bekannt geben. 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR  
500.000 am Grundkapital erreichen (dies entspricht 
195.313 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
zum 15. Mai 2020, 24.00 Uhr, unter der unten genannten 
Adresse zugegangen sein. Bekannt zu machende 
Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie 
sind außerdem unverzüglich über die 
Internetadresse 
 
www.lewag.de/Hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der 
Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers 
sind ausschließlich an die unten genannte Adresse 
zu richten. 
 
Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und 
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des 
Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum 31. Mai 2020 bei der 
Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der 
Internetadresse 
 
www.lewag.de/Hauptversammlung 
 
veröffentlicht soweit die Voraussetzungen für eine 
entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 
AktG erfüllt sind. Ein Wahlvorschlag braucht nach § 127 
AktG nicht begründet werden. Eventuelle Stellungnahmen 
der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter 
der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzern und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
besteht. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 beträgt das Grundkapital der 
LEWAG Holding AG EUR  12.165.120,- und ist eingeteilt 
in 4.752.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie 
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
*Veröffentlichungen im Internet* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, die 
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre sowie 
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.lewag.de 
 
zur Verfügung. 
 
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte 
an die folgende Adresse: 
 
LEWAG Holding AG 
Investor Relations 
Industriestraße 21 
37688 Beverungen 
Fax: 00 49 / 52 73 / 88 88 5 
e-mail: info@lewag.de 
 
Beverungen, im Mai 2020 
 
*LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: LEWAG Holding Aktiengesellschaft 
             Industriestraße 21 
             37688 Beverungen 
             Deutschland 
E-Mail:      andreas.wiegran@lewag.de 
Internet:    http://www.lewag.de 
ISIN:        DE0006336001 
WKN:         633600 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Berlin, Frankfurt 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1039871 2020-05-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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