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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: -4-

DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Your Family Entertainment AG München - ISIN 
DE000A161N14 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2020 um 
14:00 Uhr ein, die aufgrund der Corona-Pandemie als 
virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der 
Gesellschaft, die sich ordnungsgemäß zur 
Hauptversammlung angemeldet haben, live im Internet 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
erfolgt im Vorfeld zur Hauptversammlung und bis zur vom 
Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist in der 
Hauptversammlung ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die 
Geschäftsräume der SKW Schwarz Rechtsanwälte, 
Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Gesellschaft zum 31.12.2019, des 
   Lageberichts für die Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 
   sowie eines erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   HGB* 
 
   Der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss, 
   der Lagebericht, der Bericht des 
   Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und der 
   erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB der Gesellschaft sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an im 
   Internet unter 
 
   *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
   zugänglich und auch während der 
   Hauptversammlung abrufbar. Entsprechend der 
   gesetzlichen Bestimmungen wird, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   gebilligt hat, keine Beschlussfassung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. 
 
   § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen 
   hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 
   Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
   Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, 
   den Lagebericht, den Bericht des 
   Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und - 
   bei börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB zugänglich zu machen. 
2. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenberichtes zu wählen. 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
1.  *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und die Ausübung des 
    Stimmrechts* 
 
    Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um 
    besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise 
    zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, 
    zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren 
    Aktionärsrechte. 
 
    *a) Durchführung der Hauptversammlung als 
    virtuelle Hauptversammlung* 
 
    Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrates in Übereinstimmung mit 
    Artikel 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
    Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschaft-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
    Auswirkung der COVID-19-Pandemie (nachfolgend: 
    'Covid-19 Gesetz') entschieden, dass die 
    Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung 
    ohne physische Präsenz der Aktionäre oder Ihrer 
    Bevollmächtigten abgehalten wird. Die physische 
    Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. 
 
    Es besteht für Aktionäre, die sich 
    ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
    angemeldet haben, oder ihre Bevollmächtigten 
    die Möglichkeit, die Hauptversammlung 
    vollständig in Bild und Ton zu verfolgen 
    (nachfolgend: 'Teilnahme'). 
 
    Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre 
    und Bevollmächtigte, die sich entsprechend 
    nachfolgender Bestimmungen ordnungsgemäß 
    zur Hauptversammlung angemeldet haben am 29. 
    Juni 2020 ab 14:00 Uhr in Bild und Ton im 
    passwortgeschützten Internetservice übertragen. 
    Der Zugang auf den Internetservice erfolgt über 
    einen Link, der auf der Seite 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    hinterlegt ist. 
 
    Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder 
    ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
    ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
    durch Vollmachtserteilung an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Weitere 
    Einzelheiten werden nachfolgend näher 
    erläutert. 
 
    *b) Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
    virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
    des Stimmrechts* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch 
    Bevollmächtigte - sind nach § 18 der Satzung 
    der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, 
    die im Aktienregister der Gesellschaft 
    eingetragen sind und deren Anmeldung der 
    Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
    Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag 
    des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der 
    Hauptversammlung, d.h. bis zum 22. Juni 2020, 
    24:00 Uhr, zugeht. 
 
    Die Anmeldung kann online, wie unter dem 
    folgenden Link erläutert, erfolgen: 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    Aktionäre, die die Anmeldung wie vorstehend 
    vornehmen möchten, benötigen hierfür Ihre 
    Aktionärsnummer und das zugehörige 
    Zugangspasswort. Alle Aktionäre, die im 
    Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre 
    Aktionärsnummer und ein zugehöriges 
    Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur 
    virtuellen Hauptversammlung zugesandt. 
 
    Die Anmeldung kann auch an die Anschrift 
 
     Your Family Entertainment 
     Aktiengesellschaft 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     81241 München 
     Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 
     E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    erfolgen. 
 
    Ein Formular, das hierfür verwendet werden 
    kann, wird den Aktionären, die im 
    Aktienregister eingetragen sind, mit dem 
    Einladungsschreiben zur virtuellen 
    Hauptversammlung zugeschickt. Nähere 
    Informationen zum Anmeldeverfahren entnehmen 
    Sie bitte den Hinweisen auf dem 
    Anmeldeformular. 
 
    Mit der Anmeldung kann der Aktionär die 
    postalische Zusendung eines Tickets zur 
    virtuellen Hauptversammlung anfordern. 
    Aktionäre, die sich über den Internetservice 
    anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihr 
    Ticket unmittelbar selbst auszustellen. 
 
    Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
    ist der am Tag der Hauptversammlung im 
    Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
    maßgebend. Aus technischen Gründen werden 
    im Zeitraum zwischen dem 23. Juni 2020, 0:00 
    Uhr, und dem 29. Juni 2020, 24:00 Uhr, keine 
    Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
    (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
    Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
    Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
    Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 22. 
    Juni 2020. 
 
    Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, 
    die spätestens am 15. Juni 2020, 0:00 Uhr, im 
    Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
    sind, zusammen mit der 
    Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist 
    auch im Internet unter 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen 
    kostenlos zugesandt. 
 
    Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
    Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
    Aktionäre können daher über ihre Aktien auch 
    nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des 
    Umschreibestopps weiter frei verfügen. 
2.  *Stimmrechtsvertretung* 
 
    Ist ein Intermediär im Aktienregister 
    eingetragen, so kann er das Stimmrecht für die 
    Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund 
    einer Bevollmächtigung des Aktionärs ausüben. 
    Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: -2-

Stimmrechtsberater und sonstige gemäß § 
    135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen. 
 
    Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch durch 
    einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, 
    einen Stimmrechtsberater, eine 
    Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
    seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
    Bevollmächtigung sind eine form- und 
    fristgerechte Anmeldung sowie die Eintragung im 
    Aktienregister zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen 
    erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
    als eine Person, so ist die Gesellschaft 
    gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, 
    eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b 
    BGB). 
 
    Die Aktionäre, die einen Intermediär, einen 
    Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung 
    oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte 
    Institution oder Person mit der 
    Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
    weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen 
    die zu bevollmächtigende Institution oder 
    Person möglicherweise eine besondere Form der 
    Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 
    AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. 
    Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem 
    Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
    Form der Vollmacht abzustimmen. 
3.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
    Aktionäre können - persönlich oder durch 
    Bevollmächtigte - ihre Stimmen schriftlich 
    abgeben (nachfolgend: 'Briefwahl'). 
 
    Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
    Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen 
    Aktionäre - persönlich oder durch 
    Bevollmächtigte - berechtigt, die spätestens am 
    22. Juni 2020, 24:00 Uhr, zur virtuellen 
    Hauptversammlung angemeldet sind (wie oben 
    angegeben). Auch für die per Briefwahl 
    ausgeübten Stimmrechte ist der zum Ende des 22. 
    Juni 2020 im Aktienregister verzeichnete 
    Aktienbestand maßgeblich. 
 
    Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss gegenüber 
    der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder 
    in Textform bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, 
    über folgende Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    erfolgen. Ein Formular, von dem bei der 
    schriftlichen Briefwahl Gebrauch gemacht werden 
    kann, liegt dem Einladungsschreiben bei. 
 
    Briefwahlstimmen können ferner elektronisch 
    über den Internetservice abgegeben werden. Die 
    Stimmabgabe durch Briefwahl über den 
    Internetservice muss der Gesellschaft bis 
    unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der 
    virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende 
    der vom Versammlungsleiter hierfür gesetzten 
    Frist, vorliegen. 
 
    Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
    Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine 
    Stimmabgabe per Briefwahl hierzu für jeden 
    einzelnen Unterpunkt. 
 
    Abgegebene Briefwahlstimmen können wie folgt 
    geändert beziehungsweise widerrufen werden: 
 
    Abgegebene Briefwahlstimmen können über den 
    Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der 
    Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung, 
    d.h. bis zum Ende der vom Versammlungsleiter 
    hierfür gesetzten Frist, geändert oder 
    widerrufen werden. Schriftlich, per Telefax 
    oder in Textform Können abgegebene 
    Briefwahlstimmen über folgende Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, geändert bzw. 
    widerrufen werden. 
 
    Auch bevollmächtigte Intermediäre und nach § 
    135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Vereinigungen, 
    Stimmrechtsberater und Personen können sich der 
    Möglichkeit der Briefwahl bedienen. Ein 
    entsprechendes Formular finden sie unter 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisung bei 
    der Gesellschaft eingehen, werden stets 
    Vollmacht/Weisung als vorrangig betrachtet. 
4.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
    weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der 
    Gesellschaft* 
 
    Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben 
    ferner die Möglichkeit, für die Ausübung des 
    Stimmrechts von der Gesellschaft benannte 
    weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
    bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
    Stimmrecht ausschließlich auf der 
    Grundlage der vom Aktionär bzw. dessen 
    Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Bitte 
    beachten Sie, dass die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge 
    zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
    Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Einreichung 
    von Fragen oder zum Stellen von Anträgen 
    entgegennehmen. 
 
    Die Vollmacht und Weisungen können schriftlich, 
    per Telefax oder in Textform bis zum 27. Juni 
    2020, 24:00 Uhr, über folgende Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der 
    Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch 
    gemacht werden kann, liegt dem 
    Einladungsschreiben bei. 
 
    Vollmachten und Weisungen an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können 
    ferner elektronisch über den Internetservice 
    erteilt werden. Die Vollmachts- und 
    Weisungserteilung über den Internetservice ist 
    vor und auch noch während der Hauptversammlung 
    möglich, muss jedoch bis unmittelbar vor Beginn 
    der Abstimmung in der virtuellen 
    Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende der vom 
    Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist, 
    vorliegen. 
 
    Erteilte Vollmachten und Weisungen können wie 
    folgt widerrufen bzw. geändert werden: 
 
    Erteilte Vollmachten und Weisungen können über 
    den Internetservice bis unmittelbar vor Beginn 
    der Abstimmung in der virtuellen 
    Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende der vom 
    Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist, 
    widerrufen bzw. geändert werden. Schriftlich, 
    per Telefax oder in Textform können erteilte 
    Vollmachten und Weisungen über nachfolgende 
    Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, widerrufen 
    bzw. geändert werden. 
 
    Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisung bei 
    der Gesellschaft eingehen, werden stets 
    Vollmacht/Weisung als vorrangig betrachtet. 
 
    Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine 
    ausdrückliche Weisung vorliegen. Ohne 
    ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen 
    Tagesordnungspunkten können die 
    Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen 
    Gebrauch machen. Die Stimmrechtsvertreter der 
    Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen 
    Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll 
    des Notars. 
5.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
    Bevollmächtigten* 
 
    Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen 
    sind, können ihr Stimmrecht in der virtuellen 
    Hauptversammlung auch durch einen 
    Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, 
    einen Stimmrechtsberater oder eine 
    Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in 
    diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung der 
    Aktionäre erforderlich. 
 
    Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
    Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das 
    Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre 
    lediglich im Wege der Briefwahl oder durch 
    Erteilung von (Unter-)vollmacht an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
    Bevollmächtigten oder gegenüber der 
    Gesellschaft erfolgen. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine 
    Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. 
 
    Bei der Bevollmächtigung zur 
    Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG 
    (Vollmachterteilung an Intermediäre, 
    Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder 
    geschäftsmäßig Handelnde) ist die 
    Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten 
    nachprüfbar festzuhalten. Die 
    Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein 
    und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
    verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen 
    Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu 
    Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
    ab. 
 
    Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft 
    schriftlich, per Telefax oder in Textform bis 
    zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, über folgende 
    Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: -3-

c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der 
    Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden 
    kann, liegt nebst weiteren Informationen zur 
    Vollmachtserteilung dem Einladungsschreiben 
    bei. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht gegenüber der 
    Gesellschaft kann auch über den Internetservice 
    bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in 
    der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis zum 
    Ende der vom Versammlungsleiter hierfür 
    gesetzten Frist, erfolgen. 
 
    Der Nachweis einer gegenüber dem 
    Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann 
    schriftlich, per Telefax oder in Textform 
    dadurch geführt werden, dass der 
    Bevollmächtigte bis zum 27. Juni 2020, 24:00 
    Uhr, den Nachweis (z.B. die Vollmacht im 
    Original oder in Kopie bzw. als Scan) über 
    folgende Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    übermittelt. Ein Nachweis einer gegenüber dem 
    Bevollmächtigen erteilten Vollmacht über den 
    Internetservice ist nicht möglich. 
 
    Erteilte Vollmachten können wie folgt 
    widerrufen werden: 
 
    Erteilte Vollmachten können über den 
    Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der 
    Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung, 
    d.h. bis zum Ende der vom Versammlungsleiter 
    hierfür gesetzten Frist, widerrufen werden. 
    Schriftlich, per Telefax oder in Textform 
    können erteilte Vollmachten über folgende 
    Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, widerrufen 
    werden. 
6.  *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 
    122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 
    AktG* 
 
    a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
       2 AktG 
 
       Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
       zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
       den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
       erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 
       AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
       Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
       werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
       Begründung oder eine Beschlussvorlage 
       beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der 
       Gesellschaft schriftlich oder in 
       elektronischer Form nach §126 a BGB (d.h. 
       mit qualifizierter elektronischer 
       Signatur) mindestens 30 Tage vor der 
       Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs 
       und der Tag der Hauptversammlung sind 
       dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen 
       muss daher der Gesellschaft spätestens 
       bis zum 29. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugehen. 
       Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
       werden nicht berücksichtigt. Das 
       Ergänzungsverlangen ist an folgende 
       Adresse zu richten: 
 
        Your Family Entertainment AG 
        Investor Relations 
        Nordendstraße 64 
        D-80801 München 
        E-Mail: michael.huber@yfe.tv 
        (qualifizierte elektronische Signatur) 
 
       Die betreffenden Aktionäre haben 
       gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG 
       nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
       Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
       Verlangens Inhaber der erforderlichen 
       Zahl an Aktien sind und dass sie die 
       Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
       über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG 
       ist auf die Fristberechnung entsprechend 
       anzuwenden. 
 
       Bekannt zu machende Ergänzungen der 
       Tagesordnung werden - soweit nicht 
       bereits mit der Einberufung bekannt 
       gemacht - unverzüglich nach Zugang des 
       Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
       gemacht und solchen Medien zur 
       Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
       davon ausgegangen werden kann, dass sie 
       die Information in der gesamten 
       Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
       außerdem unter der Internetadresse 
 
       *www.yfe.tv* 
 
       unter der Rubrik Investor 
       Relations/Hauptversammlung bekannt 
       gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
    b) Gegenanträge und Wahlvorschläge 
       gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
       Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 
       1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den 
       Beschlussvorschlägen zu den 
       Tagesordnungspunkten zu übersenden. 
       Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
       versehen sein. Sollen die Gegenanträge 
       von der Gesellschaft zugänglich gemacht 
       werden, sind sie spätestens 14 Tage vor 
       der Versammlung, d.h. spätestens bis zum 
       14. Juni 2020, 24:00 Uhr, an folgende 
       Adresse zu richten: 
 
        Your Family Entertainment AG 
        c/o Better Orange IR & HV AG 
        Haidelweg 48 
        81241 München 
        Deutschland 
        Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55 
        E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
       Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
       Wahlvorschläge werden nicht zugänglich 
       gemacht. 
 
       Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG 
       werden wir zugänglich zu machende 
       Gegenanträge von Aktionären 
       einschließlich des Namens des 
       Aktionärs und der Begründung sowie 
       etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
       hierzu im Internet unter der 
       Internetadresse 
 
       *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
       veröffentlichen. 
 
       Diese Regelungen gelten gemäß § 127 
       AktG u.a. für den Vorschlag eines 
       Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern 
       sinngemäß. Solche Vorschläge müssen 
       jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich 
       zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
       Gründen braucht der Vorstand einen 
       Wahlvorschlag unter anderem auch dann 
       nicht zugänglich zu machen, wenn der 
       Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf 
       und Wohnort enthält. 
 
       Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich 
       zu machender Gegenantrag oder 
       Wahlvorschlag wird in der 
       Hauptversammlung in Übereinstimmung 
       mit der Konzeption des Covid-19-Gesetzes 
       nicht zur Abstimmung gestellt und auch 
       nicht anderweitig behandelt. 
    c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 
       AktG und Fragemöglichkeiten nach § 1 Abs. 
       2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19 Gesetz 
 
       Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 
       131 AktG ist im Falle einer virtuellen 
       Hauptversammlung nach§ 1 Abs. 2 
       Covid-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. 
 
       Ein Auskunftsrecht für Aktionäre besteht 
       während der Hauptversammlung nicht, § 1 
       Abs. 2 Satz 2 Covid-19-Gesetz, Aktionäre, 
       die ordnungsgemäß angemeldet sind, 
       oder ihrer Bevollmächtigten haben die 
       Möglichkeit vorab Fragen bis spätestens 
       zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. 
       26. Juni 2020, 24:00 Uhr, über den 
       Internetservice einzureichen. Ein Recht 
       auf Antwort ist damit nicht verbunden. 
       Der Vorstand entscheidet nach 
       pflichtgemäßem, freiem Ermessen, 
       welche Fragen er wie beantwortet. Der 
       Vorstand ist dabei nicht gehalten, alle 
       Fragen zu beantworten, er kann vielmehr 
       Fragen zusammenfassen und im Interesse 
       der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen 
       auswählen. Er kann dabei 
       Aktionärsvereinigungen und 
       institutionelle Investoren mit 
       bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. 
 
       Während der virtuellen Hauptversammlung 
       können keine Fragen gestellt werden. 
7.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
    Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
    eingeteilt in 10.295.459 Stückaktien mit ebenso 
    vielen Stimmrechten. Es bestehen also 
    10.295.459 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält 
    zum Zeitpunkt der Einberufung 30.118 Stück 
    eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine 
    Stimmrechte zu. 
8.  *Informationen auf der Internetseite der 
    Gesellschaft* 
 
    Die Informationen nach § 124a AktG sowie 
    weitere Erläuterungen zu den vorgenannten 
    Rechten der Aktionäre stehen auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    zur Verfügung. 
9.  *Abstimmung* 
 
    Die Art und Weise der Abstimmung wird vom 
    Versammlungsleiter während der virtuellen 
    Hauptversammlung erläutert. 
 
    Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
    ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
    durch Vollmachtserteilung an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (vgl. 
    dazu auch die vorherigen Erläuterungen). 
 
    Nach der Hauptversammlung werden die 
    Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    veröffentlicht. 
10. *Möglichkeit zur Erklärung von Widerspruch* 
 
    Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, 
    können vom Beginn bis zum Ende der virtuellen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Hauptversammlung über den Internetservice auf 
    elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse 
    der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars 
    erklären, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz. Die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären 
    keine Widersprüche gegen Beschlüsse der 
    Hauptversammlung zu Protokoll des Notars. 
11. *Informationen zum Datenschutz für 
    Aktionärinnen und Aktionäre der Your Family 
    Entertainment Aktiengesellschaft* 
 
    Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der 
    EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem 
    neuen BDSG neue datenschutzrechtliche 
    Vorschriften. Mit diesem Dokument informiert 
    die Gesellschaft ihre Aktionärinnen und 
    Aktionäre über die Verarbeitung ihrer 
    personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft 
    und die den Aktionärinnen und Aktionären nach 
    dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 
 
    *Wer ist für die Datenverarbeitung 
    verantwortlich?* 
 
    Die Gesellschaft ist für die Verarbeitung Ihrer 
    personenbezogenen Daten verantwortlich und 
    verarbeitet diese unter Beachtung der DS-GVO, 
    des BDSG, des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller 
    weiteren relevanten Rechtsvorschriften. 
 
    *Für welchen Zweck und auf welcher 
    Rechtsgrundlage werden Daten von Aktionärinnen 
    und Aktionären verarbeitet?* 
 
    Die Gesellschaft verwendet personenbezogene 
    Daten der Aktionärinnen und Aktionäre zu den im 
    Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dies sind 
    insbesondere die Führung des Aktienregisters, 
    die Kommunikation mit den Aktionärinnen und 
    Aktionären und die Abwicklung von 
    Hauptversammlungen. Die Verarbeitung 
    personenbezogener Daten der Aktionärinnen und 
    Aktionäre ist insbesondere für die Teilnahme 
    der Aktionärinnen und Aktionäre an der 
    Hauptversammlung der Gesellschaft zwingend 
    erforderlich. Die Aktien der Gesellschaft sind 
    Namensaktien. Bei Namensaktien sieht § 67 AktG 
    vor, dass diese unter Angabe des Namens, 
    Geburtsdatums und der Adresse der Aktionärin 
    oder des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der 
    Aktiennummer in das Aktienregister der 
    Gesellschaft einzutragen sind. Aktionärin und 
    Aktionär sind grundsätzlich verpflichtet, der 
    Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen. 
    Regelmäßig leiten die durch die 
    Aktionärinnen oder Aktionäre für diese beim 
    Erwerb oder der Verwahrung ihrer Namensaktien 
    der Gesellschaft mitwirkenden Kreditinstitute 
    die für die Führung des Aktienregisters 
    relevanten Angaben an die Gesellschaft weiter. 
    Dies gilt auch für Verkäufe von Aktien der 
    Gesellschaft. Daneben können ihre Daten zur 
    Erstellung von Statistiken werdet werden (2.8. 
    zur Darstellung der Aktionärsentwicklung oder 
    Übersichten der größten Aktionäre). 
    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer 
    personenbezogenen Daten ist das Aktiengesetz in 
    Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 c) und Absatz 4 
    DS-GVO. 
 
    Darüber hinaus verarbeitet die Gesellschaft die 
    personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung 
    weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie 
    aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aktien-, 
    handels- und steuerrechtlicher 
    Aufbewahrungspflichten. Beispielsweise ist der 
    Gesellschaft vorgeschrieben bzgl. zur 
    Hauptversammlung benannter Stimmrechtsvertreter 
    die Daten, die dem Nachweis der 
    Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar 
    festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt 
    aufzubewahren. Als Rechtsgrundlage für die 
    Verarbeitung dienen in diesem Fall die 
    jeweiligen gesetzlichen Regelungen in 
    Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 c) DS-GVO. 
 
    *Was für Daten werden weitergegeben?* 
 
    Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum 
    Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung und 
    Führung des Aktienregisters beauftragt werden, 
    erhalten von der Gesellschaft nur solche 
    personenbezogenen Daten, welche für die 
    Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
    erforderlich sind und verarbeiten die Daten 
    ausschließlich nach Weisung der 
    Gesellschaft. 
 
    Darüber hinaus kann es erforderlich sein, 
    personenbezogene Daten der Aktionärinnen und 
    Aktionäre an weitere Empfänger zu übermitteln, 
    soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher 
    Pflichten geboten ist (z.B. beim 
    Überschreiten gesetzlich vorgegebener 
    Stimmrechtsschwellen). Nehmen Aktionärinnen und 
    Aktionäre an der Hauptversammlung teil, können 
    andere Aktionärinnen und Aktionäre der 
    Gesellschaft nach § 129 AktG die im 
    aktienrechtlich vorgeschriebenen 
    Teilnehmerverzeichnis zu führenden 
    personenbezogenen und erfassten Daten einsehen. 
 
    *Wie lange speichert die Gesellschaft die 
    Daten?* 
 
    Für die im Zusammenhang mit der 
    Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die 
    Aufbewahrungsdauer regelmäßig bis zu drei 
    Jahre. Die im Aktienregister gespeicherten 
    Daten werden nach der Veräußerung der 
    Aktien regelmäßig zehn Jahre aufbewahrt. 
    Darüber hinaus bewahrt die Gesellschaft 
    personenbezogene Daten der Aktionärinnen und 
    Aktionäre nur auf, wenn dies im Zusammenhang 
    mit Ansprüchen erforderlich ist, die gegen die 
    Gesellschaft geltend gemacht werden 
    (gesetzliche Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre). 
    Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen 
    Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie 
    für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr 
    erforderlich sind und die Gesellschaft nicht 
    auf Basis gesetzlicher Nachweis- und 
    Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren 
    Speicherung verpflichtet ist. 
 
    *Welche Rechte haben Aktionärinnen und 
    Aktionäre?* 
 
    Bei der unten benannten Adresse können 
    Aktionärinnen und Aktionäre Auskunft über die 
    zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. 
    Daneben können sie unter bestimmten 
    Voraussetzungen die Löschung ihrer Daten oder 
    eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen. 
 
    *Widerspruchsrecht:* Verarbeitet die 
    Gesellschaft Daten von Aktionärinnen und 
    Aktionären zur Wahrung berechtigter Interessen, 
    können Aktionärinnen und Aktionäre dieser 
    Verarbeitung bei der nachfolgend benannten 
    Adresse widersprechen, sofern sich aus ihrer 
    besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser 
    Datenverarbeitung entgegenstehen. Die 
    Gesellschaft wird diese Verarbeitung dann 
    beenden, es sei denn, sie dient überwiegenden 
    zwingenden schutzwürdigen Interessen der 
    Gesellschaft. 
 
    Bezogen auf die Verarbeitung personenbezogener 
    Daten können die Aktionärinnen, Aktionäre und 
    Aktionärsvertreter der Gesellschaft über ihre 
    personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 
    DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen 
    Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer 
    personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 
    DS-GVO, Einschränkung der Bearbeitung ihrer 
    personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS- 
    GVO und Übertragung bestimmter 
    personenbezogener Daten auf sie oder einen von 
    ihnen benannten Dritten (Recht auf 
    Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO 
    verlangen. Diese Rechte können die 
    Aktionärinnen und Aktionäre gegenüber der 
    Gesellschaft unentgeltlich über eine der 
    folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen: 
 
    Your Family Entertainment AG, Nordendstr. 64, 
    80801 München oder 
    info@yfe.tv 
 
    Aktionärinnen und Aktionären sowie 
    Aktionärsvertretern der Gesellschaft steht 
    gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht 
    bei der Datenschutz Aufsichtsbehörde entweder 
    des (Bundes-)Landes in dem sie ihren Wohnsitz 
    oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder des 
    Bundeslandes Bayern, in dem die Gesellschaft 
    ihren Sitz hat, zu. 
 
    Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der 
    Gesellschaft ist erreichbar unter 
 
    Your Family Entertainment AG, Nordendstr. 64, 
    80801 München oder 
    datenschutz@yfe.tv 
 
München, im Mai 2020 
 
*Your Family Entertainment Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Your Family Entertainment AG 
             Nordendstraße 64 
             80801 München 
             Deutschland 
E-Mail:      michael.huber@yfe.tv 
Internet:    https://www.yfe.tv/investor-relations 
ISIN:        DE000A161N14 
WKN:         A161N1 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1053495 2020-05-22 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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