DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-22 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Your Family Entertainment AG München - ISIN
DE000A161N14 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu
der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2020 um
14:00 Uhr ein, die aufgrund der Corona-Pandemie als
virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten stattfindet.
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der
Gesellschaft, die sich ordnungsgemäß zur
Hauptversammlung angemeldet haben, live im Internet
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
erfolgt im Vorfeld zur Hauptversammlung und bis zur vom
Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist in der
Hauptversammlung ausschließlich im Wege der
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die
Geschäftsräume der SKW Schwarz Rechtsanwälte,
Wittelsbacherplatz 1, 80333 München.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Gesellschaft zum 31.12.2019, des
Lageberichts für die Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019
sowie eines erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
HGB*
Der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss,
der Lagebericht, der Bericht des
Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und der
erläuternde Bericht zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 HGB der Gesellschaft sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an im
Internet unter
*https://www.yfe.tv/hauptversammlung*
zugänglich und auch während der
Hauptversammlung abrufbar. Entsprechend der
gesetzlichen Bestimmungen wird, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits
gebilligt hat, keine Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen.
§ 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die
Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des
festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über
die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen
hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1
Satz 1 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss,
den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und -
bei börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 HGB zugänglich zu machen.
2. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Zwischenabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly
GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die
etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht enthaltenen
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenberichtes zu wählen.
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise
zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung,
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren
Aktionärsrechte.
*a) Durchführung der Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung*
Der Vorstand hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrates in Übereinstimmung mit
Artikel 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschaft-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkung der COVID-19-Pandemie (nachfolgend:
'Covid-19 Gesetz') entschieden, dass die
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder Ihrer
Bevollmächtigten abgehalten wird. Die physische
Teilnahme der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.
Es besteht für Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet haben, oder ihre Bevollmächtigten
die Möglichkeit, die Hauptversammlung
vollständig in Bild und Ton zu verfolgen
(nachfolgend: 'Teilnahme').
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre
und Bevollmächtigte, die sich entsprechend
nachfolgender Bestimmungen ordnungsgemäß
zur Hauptversammlung angemeldet haben am 29.
Juni 2020 ab 14:00 Uhr in Bild und Ton im
passwortgeschützten Internetservice übertragen.
Der Zugang auf den Internetservice erfolgt über
einen Link, der auf der Seite
*https://www.yfe.tv/hauptversammlung*
hinterlegt ist.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Weitere
Einzelheiten werden nachfolgend näher
erläutert.
*b) Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch
Bevollmächtigte - sind nach § 18 der Satzung
der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und deren Anmeldung der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag
des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der
Hauptversammlung, d.h. bis zum 22. Juni 2020,
24:00 Uhr, zugeht.
Die Anmeldung kann online, wie unter dem
folgenden Link erläutert, erfolgen:
*https://www.yfe.tv/hauptversammlung*
Aktionäre, die die Anmeldung wie vorstehend
vornehmen möchten, benötigen hierfür Ihre
Aktionärsnummer und das zugehörige
Zugangspasswort. Alle Aktionäre, die im
Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre
Aktionärsnummer und ein zugehöriges
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur
virtuellen Hauptversammlung zugesandt.
Die Anmeldung kann auch an die Anschrift
Your Family Entertainment
Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
erfolgen.
Ein Formular, das hierfür verwendet werden
kann, wird den Aktionären, die im
Aktienregister eingetragen sind, mit dem
Einladungsschreiben zur virtuellen
Hauptversammlung zugeschickt. Nähere
Informationen zum Anmeldeverfahren entnehmen
Sie bitte den Hinweisen auf dem
Anmeldeformular.
Mit der Anmeldung kann der Aktionär die
postalische Zusendung eines Tickets zur
virtuellen Hauptversammlung anfordern.
Aktionäre, die sich über den Internetservice
anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihr
Ticket unmittelbar selbst auszustellen.
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
ist der am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Aus technischen Gründen werden
im Zeitraum zwischen dem 23. Juni 2020, 0:00
Uhr, und dem 29. Juni 2020, 24:00 Uhr, keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
(sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung dem Stand am Ende des
Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 22.
Juni 2020.
Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären,
die spätestens am 15. Juni 2020, 0:00 Uhr, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist
auch im Internet unter
*https://www.yfe.tv/hauptversammlung*
abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen
kostenlos zugesandt.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können daher über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des
Umschreibestopps weiter frei verfügen.
2. *Stimmrechtsvertretung*
Ist ein Intermediär im Aktienregister
eingetragen, so kann er das Stimmrecht für die
Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund
einer Bevollmächtigung des Aktionärs ausüben.
Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen,
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May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: -2-
Stimmrechtsberater und sonstige gemäß §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär,
einen Stimmrechtsberater, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine form- und
fristgerechte Anmeldung sowie die Eintragung im
Aktienregister zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so ist die Gesellschaft
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt,
eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b
BGB).
Die Aktionäre, die einen Intermediär, einen
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte
Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,
weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen
die zu bevollmächtigende Institution oder
Person möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135
AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss.
Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem
Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre können - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - ihre Stimmen schriftlich
abgeben (nachfolgend: 'Briefwahl').
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen
Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die spätestens am
22. Juni 2020, 24:00 Uhr, zur virtuellen
Hauptversammlung angemeldet sind (wie oben
angegeben). Auch für die per Briefwahl
ausgeübten Stimmrechte ist der zum Ende des 22.
Juni 2020 im Aktienregister verzeichnete
Aktienbestand maßgeblich.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss gegenüber
der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder
in Textform bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr,
über folgende Kontaktdaten
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
erfolgen. Ein Formular, von dem bei der
schriftlichen Briefwahl Gebrauch gemacht werden
kann, liegt dem Einladungsschreiben bei.
Briefwahlstimmen können ferner elektronisch
über den Internetservice abgegeben werden. Die
Stimmabgabe durch Briefwahl über den
Internetservice muss der Gesellschaft bis
unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der
virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende
der vom Versammlungsleiter hierfür gesetzten
Frist, vorliegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine
Stimmabgabe per Briefwahl hierzu für jeden
einzelnen Unterpunkt.
Abgegebene Briefwahlstimmen können wie folgt
geändert beziehungsweise widerrufen werden:
Abgegebene Briefwahlstimmen können über den
Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der
Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung,
d.h. bis zum Ende der vom Versammlungsleiter
hierfür gesetzten Frist, geändert oder
widerrufen werden. Schriftlich, per Telefax
oder in Textform Können abgegebene
Briefwahlstimmen über folgende Kontaktdaten
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, geändert bzw.
widerrufen werden.
Auch bevollmächtigte Intermediäre und nach §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Vereinigungen,
Stimmrechtsberater und Personen können sich der
Möglichkeit der Briefwahl bedienen. Ein
entsprechendes Formular finden sie unter
*https://www.yfe.tv/hauptversammlung*
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisung bei
der Gesellschaft eingehen, werden stets
Vollmacht/Weisung als vorrangig betrachtet.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben
ferner die Möglichkeit, für die Ausübung des
Stimmrechts von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär bzw. dessen
Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Bitte
beachten Sie, dass die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge
zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Einreichung
von Fragen oder zum Stellen von Anträgen
entgegennehmen.
Die Vollmacht und Weisungen können schriftlich,
per Telefax oder in Textform bis zum 27. Juni
2020, 24:00 Uhr, über folgende Kontaktdaten
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der
Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, liegt dem
Einladungsschreiben bei.
Vollmachten und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können
ferner elektronisch über den Internetservice
erteilt werden. Die Vollmachts- und
Weisungserteilung über den Internetservice ist
vor und auch noch während der Hauptversammlung
möglich, muss jedoch bis unmittelbar vor Beginn
der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende der vom
Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist,
vorliegen.
Erteilte Vollmachten und Weisungen können wie
folgt widerrufen bzw. geändert werden:
Erteilte Vollmachten und Weisungen können über
den Internetservice bis unmittelbar vor Beginn
der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende der vom
Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist,
widerrufen bzw. geändert werden. Schriftlich,
per Telefax oder in Textform können erteilte
Vollmachten und Weisungen über nachfolgende
Kontaktdaten
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, widerrufen
bzw. geändert werden.
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisung bei
der Gesellschaft eingehen, werden stets
Vollmacht/Weisung als vorrangig betrachtet.
Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine
ausdrückliche Weisung vorliegen. Ohne
ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten können die
Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen
Gebrauch machen. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll
des Notars.
5. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind, können ihr Stimmrecht in der virtuellen
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär,
einen Stimmrechtsberater oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung der
Aktionäre erforderlich.
Bevollmächtigte können nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das
Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre
lediglich im Wege der Briefwahl oder durch
Erteilung von (Unter-)vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine
Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.
Bei der Bevollmächtigung zur
Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG
(Vollmachterteilung an Intermediäre,
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder
geschäftsmäßig Handelnde) ist die
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten. Die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen
Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
ab.
Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft
schriftlich, per Telefax oder in Textform bis
zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, über folgende
Kontaktdaten
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c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der
Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden
kann, liegt nebst weiteren Informationen zur
Vollmachtserteilung dem Einladungsschreiben
bei.
Die Erteilung der Vollmacht gegenüber der
Gesellschaft kann auch über den Internetservice
bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in
der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis zum
Ende der vom Versammlungsleiter hierfür
gesetzten Frist, erfolgen.
Der Nachweis einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann
schriftlich, per Telefax oder in Textform
dadurch geführt werden, dass der
Bevollmächtigte bis zum 27. Juni 2020, 24:00
Uhr, den Nachweis (z.B. die Vollmacht im
Original oder in Kopie bzw. als Scan) über
folgende Kontaktdaten
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
übermittelt. Ein Nachweis einer gegenüber dem
Bevollmächtigen erteilten Vollmacht über den
Internetservice ist nicht möglich.
Erteilte Vollmachten können wie folgt
widerrufen werden:
Erteilte Vollmachten können über den
Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der
Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung,
d.h. bis zum Ende der vom Versammlungsleiter
hierfür gesetzten Frist, widerrufen werden.
Schriftlich, per Telefax oder in Textform
können erteilte Vollmachten über folgende
Kontaktdaten
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: yfe@better-orange.de
bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, widerrufen
werden.
6. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1
AktG*
a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs.
2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft schriftlich oder in
elektronischer Form nach §126 a BGB (d.h.
mit qualifizierter elektronischer
Signatur) mindestens 30 Tage vor der
Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen
muss daher der Gesellschaft spätestens
bis zum 29. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugehen.
Später zugegangene Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt. Das
Ergänzungsverlangen ist an folgende
Adresse zu richten:
Your Family Entertainment AG
Investor Relations
Nordendstraße 64
D-80801 München
E-Mail: michael.huber@yfe.tv
(qualifizierte elektronische Signatur)
Die betreffenden Aktionäre haben
gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der erforderlichen
Zahl an Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG
ist auf die Fristberechnung entsprechend
anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit nicht
bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
*www.yfe.tv*
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge
gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs.
1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen zu den
Tagesordnungspunkten zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Sollen die Gegenanträge
von der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, sind sie spätestens 14 Tage vor
der Versammlung, d.h. spätestens bis zum
14. Juni 2020, 24:00 Uhr, an folgende
Adresse zu richten:
Your Family Entertainment AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55
E-Mail: antraege@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht zugänglich
gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG
werden wir zugänglich zu machende
Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des
Aktionärs und der Begründung sowie
etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu im Internet unter der
Internetadresse
*https://www.yfe.tv/hauptversammlung*
veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127
AktG u.a. für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern
sinngemäß. Solche Vorschläge müssen
jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich
zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Gründen braucht der Vorstand einen
Wahlvorschlag unter anderem auch dann
nicht zugänglich zu machen, wenn der
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf
und Wohnort enthält.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich
zu machender Gegenantrag oder
Wahlvorschlag wird in der
Hauptversammlung in Übereinstimmung
mit der Konzeption des Covid-19-Gesetzes
nicht zur Abstimmung gestellt und auch
nicht anderweitig behandelt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1
AktG und Fragemöglichkeiten nach § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19 Gesetz
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach §
131 AktG ist im Falle einer virtuellen
Hauptversammlung nach§ 1 Abs. 2
Covid-19-Gesetz erheblich eingeschränkt.
Ein Auskunftsrecht für Aktionäre besteht
während der Hauptversammlung nicht, § 1
Abs. 2 Satz 2 Covid-19-Gesetz, Aktionäre,
die ordnungsgemäß angemeldet sind,
oder ihrer Bevollmächtigten haben die
Möglichkeit vorab Fragen bis spätestens
zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h.
26. Juni 2020, 24:00 Uhr, über den
Internetservice einzureichen. Ein Recht
auf Antwort ist damit nicht verbunden.
Der Vorstand entscheidet nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
welche Fragen er wie beantwortet. Der
Vorstand ist dabei nicht gehalten, alle
Fragen zu beantworten, er kann vielmehr
Fragen zusammenfassen und im Interesse
der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen
auswählen. Er kann dabei
Aktionärsvereinigungen und
institutionelle Investoren mit
bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.
Während der virtuellen Hauptversammlung
können keine Fragen gestellt werden.
7. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist
eingeteilt in 10.295.459 Stückaktien mit ebenso
vielen Stimmrechten. Es bestehen also
10.295.459 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung 30.118 Stück
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Stimmrechte zu.
8. *Informationen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Die Informationen nach § 124a AktG sowie
weitere Erläuterungen zu den vorgenannten
Rechten der Aktionäre stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
*https://www.yfe.tv/hauptversammlung*
zur Verfügung.
9. *Abstimmung*
Die Art und Weise der Abstimmung wird vom
Versammlungsleiter während der virtuellen
Hauptversammlung erläutert.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (vgl.
dazu auch die vorherigen Erläuterungen).
Nach der Hauptversammlung werden die
Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
*https://www.yfe.tv/hauptversammlung*
veröffentlicht.
10. *Möglichkeit zur Erklärung von Widerspruch*
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben,
können vom Beginn bis zum Ende der virtuellen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
Hauptversammlung über den Internetservice auf
elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars
erklären, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären
keine Widersprüche gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars.
11. *Informationen zum Datenschutz für
Aktionärinnen und Aktionäre der Your Family
Entertainment Aktiengesellschaft*
Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem
neuen BDSG neue datenschutzrechtliche
Vorschriften. Mit diesem Dokument informiert
die Gesellschaft ihre Aktionärinnen und
Aktionäre über die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft
und die den Aktionärinnen und Aktionären nach
dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
*Wer ist für die Datenverarbeitung
verantwortlich?*
Die Gesellschaft ist für die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten verantwortlich und
verarbeitet diese unter Beachtung der DS-GVO,
des BDSG, des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller
weiteren relevanten Rechtsvorschriften.
*Für welchen Zweck und auf welcher
Rechtsgrundlage werden Daten von Aktionärinnen
und Aktionären verarbeitet?*
Die Gesellschaft verwendet personenbezogene
Daten der Aktionärinnen und Aktionäre zu den im
Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dies sind
insbesondere die Führung des Aktienregisters,
die Kommunikation mit den Aktionärinnen und
Aktionären und die Abwicklung von
Hauptversammlungen. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten der Aktionärinnen und
Aktionäre ist insbesondere für die Teilnahme
der Aktionärinnen und Aktionäre an der
Hauptversammlung der Gesellschaft zwingend
erforderlich. Die Aktien der Gesellschaft sind
Namensaktien. Bei Namensaktien sieht § 67 AktG
vor, dass diese unter Angabe des Namens,
Geburtsdatums und der Adresse der Aktionärin
oder des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der
Aktiennummer in das Aktienregister der
Gesellschaft einzutragen sind. Aktionärin und
Aktionär sind grundsätzlich verpflichtet, der
Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen.
Regelmäßig leiten die durch die
Aktionärinnen oder Aktionäre für diese beim
Erwerb oder der Verwahrung ihrer Namensaktien
der Gesellschaft mitwirkenden Kreditinstitute
die für die Führung des Aktienregisters
relevanten Angaben an die Gesellschaft weiter.
Dies gilt auch für Verkäufe von Aktien der
Gesellschaft. Daneben können ihre Daten zur
Erstellung von Statistiken werdet werden (2.8.
zur Darstellung der Aktionärsentwicklung oder
Übersichten der größten Aktionäre).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten ist das Aktiengesetz in
Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 c) und Absatz 4
DS-GVO.
Darüber hinaus verarbeitet die Gesellschaft die
personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung
weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie
aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aktien-,
handels- und steuerrechtlicher
Aufbewahrungspflichten. Beispielsweise ist der
Gesellschaft vorgeschrieben bzgl. zur
Hauptversammlung benannter Stimmrechtsvertreter
die Daten, die dem Nachweis der
Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar
festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt
aufzubewahren. Als Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung dienen in diesem Fall die
jeweiligen gesetzlichen Regelungen in
Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 c) DS-GVO.
*Was für Daten werden weitergegeben?*
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung und
Führung des Aktienregisters beauftragt werden,
erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der
Gesellschaft.
Darüber hinaus kann es erforderlich sein,
personenbezogene Daten der Aktionärinnen und
Aktionäre an weitere Empfänger zu übermitteln,
soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher
Pflichten geboten ist (z.B. beim
Überschreiten gesetzlich vorgegebener
Stimmrechtsschwellen). Nehmen Aktionärinnen und
Aktionäre an der Hauptversammlung teil, können
andere Aktionärinnen und Aktionäre der
Gesellschaft nach § 129 AktG die im
aktienrechtlich vorgeschriebenen
Teilnehmerverzeichnis zu führenden
personenbezogenen und erfassten Daten einsehen.
*Wie lange speichert die Gesellschaft die
Daten?*
Für die im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die
Aufbewahrungsdauer regelmäßig bis zu drei
Jahre. Die im Aktienregister gespeicherten
Daten werden nach der Veräußerung der
Aktien regelmäßig zehn Jahre aufbewahrt.
Darüber hinaus bewahrt die Gesellschaft
personenbezogene Daten der Aktionärinnen und
Aktionäre nur auf, wenn dies im Zusammenhang
mit Ansprüchen erforderlich ist, die gegen die
Gesellschaft geltend gemacht werden
(gesetzliche Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre).
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen
Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie
für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr
erforderlich sind und die Gesellschaft nicht
auf Basis gesetzlicher Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren
Speicherung verpflichtet ist.
*Welche Rechte haben Aktionärinnen und
Aktionäre?*
Bei der unten benannten Adresse können
Aktionärinnen und Aktionäre Auskunft über die
zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen.
Daneben können sie unter bestimmten
Voraussetzungen die Löschung ihrer Daten oder
eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
*Widerspruchsrecht:* Verarbeitet die
Gesellschaft Daten von Aktionärinnen und
Aktionären zur Wahrung berechtigter Interessen,
können Aktionärinnen und Aktionäre dieser
Verarbeitung bei der nachfolgend benannten
Adresse widersprechen, sofern sich aus ihrer
besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser
Datenverarbeitung entgegenstehen. Die
Gesellschaft wird diese Verarbeitung dann
beenden, es sei denn, sie dient überwiegenden
zwingenden schutzwürdigen Interessen der
Gesellschaft.
Bezogen auf die Verarbeitung personenbezogener
Daten können die Aktionärinnen, Aktionäre und
Aktionärsvertreter der Gesellschaft über ihre
personenbezogenen Daten gemäß Art. 15
DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer
personenbezogenen Daten gemäß Art. 17
DS-GVO, Einschränkung der Bearbeitung ihrer
personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-
GVO und Übertragung bestimmter
personenbezogener Daten auf sie oder einen von
ihnen benannten Dritten (Recht auf
Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO
verlangen. Diese Rechte können die
Aktionärinnen und Aktionäre gegenüber der
Gesellschaft unentgeltlich über eine der
folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:
Your Family Entertainment AG, Nordendstr. 64,
80801 München oder
info@yfe.tv
Aktionärinnen und Aktionären sowie
Aktionärsvertretern der Gesellschaft steht
gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutz Aufsichtsbehörde entweder
des (Bundes-)Landes in dem sie ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder des
Bundeslandes Bayern, in dem die Gesellschaft
ihren Sitz hat, zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der
Gesellschaft ist erreichbar unter
Your Family Entertainment AG, Nordendstr. 64,
80801 München oder
datenschutz@yfe.tv
München, im Mai 2020
*Your Family Entertainment Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2020-05-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Nordendstraße 64
80801 München
Deutschland
E-Mail: michael.huber@yfe.tv
Internet: https://www.yfe.tv/investor-relations
ISIN: DE000A161N14
WKN: A161N1
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
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1053495 2020-05-22
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May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
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