
Samstag, 23. Mai 2020
Olympique Lyonnais räumt ein, dass sich das Pariser Verwaltungsgericht in Bezug auf die Form in Bezug auf die Berufung von OL gegen die Entscheidungen des Verwaltungsrats der LFP vom 30. April 2020 für inkompetent erklärt hat.
Das Verwaltungsgericht erklärte, dass die Beschwerde beim Conseil d'eat eingelegt werden müsse, der einzigen Stelle, die für die Entscheidung über von einer nationalen Behörde wie der LFP vorgenommene Erklärungen mit regulatorischem Charakter zuständig sei.
Obwohl die Entscheidung des Boards Olympique Lyonnais, insbesondere in Bezug auf die Vereinsrangliste, die durch mehrere frühere Entscheidungen bestätigt wurde, nachteilig war, erkennt Olympique Lyonnais die Position des Pariser Verwaltungsgerichts an und wird am Montagmorgen beim Conseil d'état, der einzigen zuständigen Stelle sowohl in erster als auch in letzter Instanz, Berufung einlegen.
Olympique Lyonnais ist dennoch überrascht, dass die LFP bereits ihre Zufriedenheit mit der Position des Verwaltungsgerichtshofs zum Ausdruck gebracht hat, während der Gerichtshof in keiner Weise eine Entscheidung über die Begründetheit des Falles angekündigt hat!
Diese Entwicklung hat daher keine Auswirkungen auf den Inhalt der von Olympique Lyonnais eingelegten Beschwerde.
OL Groupe Tel.: +33 4 81 07 55 00 Fax: +33 4 81 07 45 65 E-Mail: investisseurs@ol.fr www.ol.fr | Euronext Paris - Segment B Indizes: CAC Small - CAC Mid & Small - CAC All-Tradable - CAC All-Share - CAC Consumer Services - ISIN-Code: FR0010428771 Reuters: OLG.PA Bloomberg: OLG FP ICB: 5755 Freizeitdienstleistungen |
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