Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta013/19.06.2020/12:35) - -
Addiko Bank AG Wien, FN 350921 k ISIN AT000ADDIKO0
Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Addiko Bank AG für Freitag, den 10. Juli 2020, um 10:30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Hotel Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien, Schottenring 11.
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I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Aufsichtsrat hat nach sorgfältiger Abwägung und zur Vermeidung einer weiteren Verschiebung der Hauptversammlung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen um möglichst bald die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, die Beschlussfassung über die Vergütungspolitik und Wahlen in den Aufsichtsrat zu ermöglichen.
Die Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 10. Juli 2020 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 10. Juli 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.
Der Aufsichtsrat bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 10. Juli 2020 nicht selbst zur Hauptversammlung kommen können. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie weiterer Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in den Räumlichkeiten des Hotel Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien, Schottenring 11 statt.
Die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die Emailadresse fragen.addiko@hauptversammlung.at der Gesellschaft.
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 10. Juli 2020 ab ca. 10:30 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.addiko.com als virtuelle Hauptversammlung verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ( "Teilnahmeinformation") hingewiesen.
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.
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II. TAGESORDNUNG 1. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 2. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 3. Wahlen in den Aufsichtsrat
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III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 19. Juni 2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.addiko.com zugänglich: * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ( "Teilnahmeinformation") * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkt 1-3 * Einberufungsverlangen gemäß § 105 Abs 3 AktG mit Beschlussvorschlägen des Aktionärs DDM Invest III AG zum Tagesordnungspunkt 3 * Vergütungspolitik * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 3 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf * Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV * Frageformular * Formulare für den Widerruf einer Vollmacht * Vollständiger Text dieser Einberufung
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IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Juni 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 7. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem. Punkt 17.6 genügen lässt * per Telefax: +43 1 8900 500 80 * per E-Mail: anmeldung.addiko@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform * per Post oder Boten: Addiko Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 * per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000ADDIKO0 im Text angeben)
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters nicht wirksam erfolgen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000ADDIKO0 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 30. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
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V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 10. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 19, 2020 06:35 ET (10:35 GMT)
Wien (pta013/19.06.2020/12:35) - -
Addiko Bank AG Wien, FN 350921 k ISIN AT000ADDIKO0
Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Addiko Bank AG für Freitag, den 10. Juli 2020, um 10:30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Hotel Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien, Schottenring 11.
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I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Aufsichtsrat hat nach sorgfältiger Abwägung und zur Vermeidung einer weiteren Verschiebung der Hauptversammlung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen um möglichst bald die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, die Beschlussfassung über die Vergütungspolitik und Wahlen in den Aufsichtsrat zu ermöglichen.
Die Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 10. Juli 2020 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 10. Juli 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.
Der Aufsichtsrat bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 10. Juli 2020 nicht selbst zur Hauptversammlung kommen können. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie weiterer Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in den Räumlichkeiten des Hotel Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien, Schottenring 11 statt.
Die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die Emailadresse fragen.addiko@hauptversammlung.at der Gesellschaft.
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 10. Juli 2020 ab ca. 10:30 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.addiko.com als virtuelle Hauptversammlung verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ( "Teilnahmeinformation") hingewiesen.
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.
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II. TAGESORDNUNG 1. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 2. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 3. Wahlen in den Aufsichtsrat
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III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 19. Juni 2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.addiko.com zugänglich: * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ( "Teilnahmeinformation") * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkt 1-3 * Einberufungsverlangen gemäß § 105 Abs 3 AktG mit Beschlussvorschlägen des Aktionärs DDM Invest III AG zum Tagesordnungspunkt 3 * Vergütungspolitik * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 3 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf * Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV * Frageformular * Formulare für den Widerruf einer Vollmacht * Vollständiger Text dieser Einberufung
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IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Juni 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 7. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem. Punkt 17.6 genügen lässt * per Telefax: +43 1 8900 500 80 * per E-Mail: anmeldung.addiko@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform * per Post oder Boten: Addiko Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 * per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000ADDIKO0 im Text angeben)
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters nicht wirksam erfolgen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000ADDIKO0 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 30. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
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V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 10. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 19, 2020 06:35 ET (10:35 GMT)
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