One Square Advisory Services GmbH: publity AG: Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 der Anleihebedingungen Wandelanleihe 2015/2020
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe One Square Advisory Services GmbH: publity AG: Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 der Anleihebedingungen Wandelanleihe 2015/2020
26.06.2020 / 11:48 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 26. Juni 2020 - Die One Square Advisory Services GmbH hat in Ihrer Funktion als Gemeinsamer Vertreter der Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG (ISIN: DE000A169GM5 / WKN: A169GM) mit der DGAP-Veröffentlichung vom 12.06.2020 darauf hingewiesen, dass durch die aus der Emission der publity-Anleihe 2020/2025 resultierende Neuaufnahme von Finanzverbindlichkeiten ein in § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 verankertes Kündigungsrecht vorrausichtlich ausgelöst wird. Das Kündigungsrecht ist laut Veröffentlichung der publity AG vom 22.06.2020 ausgelöst worden, da eine neue Finanzverbindlichkeit (im Sinne von § 13 Abs. 2 der Anleihebedingungen) in einem Betrag von mehr als EUR 5 Mio. eingegangen worden ist. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Unternehmens verfügbar.
Kontakt One Square Advisory Services GmbH Theatinerstr. 36 80333 München publity@onesquareadvisors.com www.onesquareadvisors.com
26.06.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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München, 26. Juni 2020 - Die One Square Advisory Services GmbH hat in Ihrer Funktion als Gemeinsamer Vertreter der Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG (ISIN: DE000A169GM5 / WKN: A169GM) mit der DGAP-Veröffentlichung vom 12.06.2020 darauf hingewiesen, dass durch die aus der Emission der publity-Anleihe 2020/2025 resultierende Neuaufnahme von Finanzverbindlichkeiten ein in § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 verankertes Kündigungsrecht vorrausichtlich ausgelöst wird. Das Kündigungsrecht ist laut Veröffentlichung der publity AG vom 22.06.2020 ausgelöst worden, da eine neue Finanzverbindlichkeit (im Sinne von § 13 Abs. 2 der Anleihebedingungen) in einem Betrag von mehr als EUR 5 Mio. eingegangen worden ist. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Unternehmens verfügbar.
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