Frankfurt (www.fondscheck.de) - Die EU-Kommission hat angekündigt, die Vorschriften zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten pragmatisch umzusetzen, so die Experten von BVI."Die Aussagen der EU-Kommission ermöglichen den Fondsgesellschaften, ihren künftigen Pflichten zur Nachhaltigkeit nachzukommen, ohne am politisch festgelegten Starttermin der Offenlegungsverordnung zu rütteln. Zudem verhindern sie einen drohenden Vertriebsstop nachhaltiger Fonds", sage Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. ...Den vollständigen Artikel lesen ...