FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die R & R Consulting GmbH in Deutschland unter der Markenbezeichnung Aurimentum eine Vermögensanlage in Form einer "sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewährt oder in Aussicht stellt" i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) mit der Bezeichnung "Goldkauf mit Treuebonus" öffentlich anbietet.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (28.10.2020)
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