Washington, D.C.--(Newsfile Corp. - 23. November 2020) - Die Securities and Exchange Commission hat heute eine Policy Statement and Guidance veröffentlicht, die sich auf zentrale Gegenparteien (CCPs) konzentriert, die gemäß der European Markets Infrastructure Regulation (EMIR) zugelassen sind und möglicherweise auf den US-Wertpapiermärkten zugreifen und dort tätig werden. Die Erklärung bietet Transparenz in den Prozessen der Kommission und zeigt effiziente Möglichkeiten auf, wie sich CCP mit Sitz in der Europäischen Union (EU) als Clearingstelle registrieren oder Ausnahmen von bestimmten Anforderungen nach dem Securities Exchange Act von 1934 beantragen können.
Die SEC unterhält eine langjährige und kollaborative Beziehung zu ihren europäischen Partnern in Bezug auf die Überwachung und Durchsetzung regulierter Unternehmen. Die SEC geht davon aus, dass die Europäische Kommission in Kürze auf die Annahme eines Gleichwertigkeitsbeschlusses in Bezug auf die SEC-Regelung zur Regelung der CCP hinarbeitet.
"In den letzten Jahren haben die SEC und ihre Mitarbeiter intensiv mit unseren europäischen Kollegen zusammengefachtt und ein substanzielles Verständnis für ihren Ansatz bei der Regulierung des zentralen Clearings im Rahmen der EMIR gewonnen", sagte der Vorsitzende Jay Clayton. "Ich möchte meinen vielen europäischen und inländischen Kollegen danken, die diesen Fragen viel Zeit und Aufmerksamkeit gewidmet haben, insbesondere der Bedeutung einer harmonisierten Regulierung auf dem internationalen sicherheitsbasierten Swap-Markt. Die heutige Maßnahme wird dazu beitragen, den Weg für die Marktteilnehmer in der EU zu ebnen, um Wertpapiergeschäfte weiterhin mit SEC-regulierten CCPs abzuklären."
Erstens enthält die Erklärung Leitlinien für den Prozess der Registrierung als Clearingstelle und erläutert, dass EU-CCP bereits vorhandene Materialien, einschließlich etwaiger Selbstbewertungen, in ihren Anträgen verwenden können, um die Einhaltung der EMIR-Verordnung und die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Kommission für CCPs nachzuweisen. Solche Materialien und Selbstbewertungen könnten sowohl die effiziente Vorbereitung des Antrags durch die EU-CCP als auch die Überprüfung eines Registrierungsantrags durch die Kommission erleichtern. Zweitens enthält die Erklärung Leitlinien für das Verfahren und die Überlegungen, die die Kommission in Bezug auf Anträge auf Freistellung enden. Insbesondere werden in der Erklärung spezifische Faktoren genannt, die die Kommission berücksichtigen wird, wenn ein solcher Faktor für einen bestimmten künftigen Antrag auf Freistellung durch eine EU-CCP relevant ist.