Vancouver, British Columbia--(Newsfile Corp. - 9. Dezember 2020) - David H. Brett, Präsident und CEO, Pacific Bay Minerals Ltd. (TSXV: PBM) "Pacific Bay" oder das "Unternehmen") berichtet, dass das Unternehmen eine erste Tranche von 366.440 US-Dollar brutto geschlossen hat, eine nicht vermittelte Privatplatzierung in Höhe von 537.500 US-Dollar, die am 4. November 2020 angekündigt wurde. Das Unternehmen gab 1.886.800 Flow Through Units (die "FT Units") zu einem Preis von 0,175 USD für Erlöse von 330.190 USD und 290.000 Non-Flow Through-Einheiten (die "NFT-Einheiten") zu einem Preis von 0,125 USD pro Einheit für Erlöse von 36.250 USD aus. Jede FT-Einheit besteht aus einer "Flow-Through-Aktie" (gemäß Paragraph 66(15) des Einkommensteuergesetzes (Kanada)), die eine Stammaktie ist, und einem Optionsschein zum Erwerb einer Nicht-Flow-Through-Aktie zu einem Preis von 0,225 USD für ein Jahr. Jede NFT-Einheit besteht aus einer Stammaktie und einem Optionsschein zum Erwerb einer zusätzlichen Stammaktie zu einem Preis von 0,175 USD für ein Jahr.
Das Unternehmen zahlte Finder-Gebühren im Zusammenhang mit dem Abschluss bestehend aus 24.338 USD in bar und ausgabe von 141.876 Finder-Garantien, wobei jeder Finder-Garantie berechtigt, eine Stammaktie zu einem Preis von 0,125 USD für einen Zeitraum von einem Jahr zu erwerben. Alle im Rahmen des Abschlusses ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer obligatorischen Haltefrist, die am 9. April 2021 abläuft.
Vier Insider des Unternehmens nahmen an den Finanzierungen teil. Die Beteiligung von Insidern der Gesellschaft an den Finanzierungen stellt eine Transaktion mit nahe stehenden Personen im Sinne des Multilateralen Instruments 61-101 (Schutz von Minderheitsaktionären bei Sondertransaktionen) ("MI 61-101") dar. Die Gesellschaft hat sich auf die Befreiung von den formalen Bewertungsanforderungen von Section 5.4 des MI 61-101 gemäß Unterabschnitt 5.5(a) MI 61-101 und die Befreiung von den Anforderungen an die Minderheitsgenehmigung von Section 5.6 des MI 61-101 gemäß Unterabschnitt 5.7(1)a) MI 61-101 gestützt.
Das Unternehmen plant, den Erlös der Finanzierung zu verwenden, um seine 100% im Besitz von British Columbia Gold und polymetallischen Immobilien zu erkunden und für Betriebskapitalzwecke.
Pacific Bay Minerals Ltd.
Pro/
David H. Brett, MBA
Präsident & CEO
Kontakt: David Brett, 604-682-2421, dbrett@pacificbayminerals.com
Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetzgebung. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen über die erwartete Verwendung der Erlöse aus der Privatplatzierung der FT-Einheit und der Privatplatzierung der NFT-Einheit sowie die steuerliche Behandlung des Verzichts auf die Durchflussausgaben. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen über gegenwärtige und zukünftige Geschäftsstrategien und das Umfeld, in dem Pacific Bay in Zukunft tätig sein wird, einschließlich der steuerlichen Behandlung und des Zeitpunkts des Verzichts auf die Durchflussausgaben. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Leistungen wesentlich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören unter anderem das globale Wirtschaftsklima, die Verwässerung, die Volatilität der Aktienkurse und der Wettbewerb. Obwohl Pacific Bay versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen ergebnissen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es kann nicht sicher sein, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen werden, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen könnten. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Pacific Bay verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, außer in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.
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