DGAP-Ad-hoc: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung) NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
München, 4. März 2021 - Der Vorstand der fox e-mobility AG (DE000A2NB551) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung des von der Hauptversammlung am 7. Dezember 2020 geschaffen Genehmigten Kapitals 2020 eine Barkapitalerhöhung über EUR 1 Mio. nominal beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen (§ 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz). Der Ausgabebetrag wurde auf EUR 2,00 pro Aktie festgelegt. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2020 gewinnberechtigt und werden vom Management und Aufsichtsrat der Gesellschaft gezeichnet. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020 erfolgt am 15. Juni 2021. 04.03.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | fox e-mobility AG |
Barerstraße 7 c/o SMC | |
80333 München | |
Deutschland | |
Internet: | www.fox-em.com |
ISIN: | DE000A2NB551 |
WKN: | A2NB55 |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg |
EQS News ID: | 1173284 |
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