BERLIN (dpa-AFX) - Mit dem von Sachsen-Anhalt gestoppten Staatsvertrag zur Rundfunkbeitragserhöhung ist auch eine Besserstellung von kleinen Sendern beim ARD-internen Finanzausgleich zu Jahresbeginn ausgeblieben - nun gibt es eine Übergangslösung. Die beiden kleinsten Sender Radio Bremen (RB) und Saarländischer Rundfunk (SR) bekommen statt bisher 1,6 Prozent in einer Übergangsphase 1,7 Prozent vom Nettoaufkommen des ARD-Anteils am Rundfunkbeitrag, wie die ARD auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Darauf verständigten sich demnach die Intendantinnen und Intendanten. Basis der Berechnungen ist der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro.
Hintergrund ist die rechtlich ungeklärte Situation um die Rundfunkbeitragshöhe, die eigentlich zu Jahresbeginn um 86 Cent auf 18,36 Euro gestiegen wäre. Nach der Blockade Sachsen-Anhalts klagten ARD, ZDF und Deutschlandradio vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Staatsvertrag, der auch die Änderung bei der Finanzausgleichs-Höhe vorsah, trat nicht in Kraft. Eine Entscheidung steht in Karlsruhe in der Hauptsache zum Rundfunkbeitrag noch aus. Die finanzielle Situation der beiden ARD-Sender im Saarland und in Bremen gilt schon länger als angespannt./rin/DP/zb