Zustimmung - die Anleihegläubiger der SeniVita-Wandelanleihe (ISIN DE000A13SHL2) haben bei einer Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 20. und 22. Mai 2021 den vorgelegten Beschlusspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. Bei einer Teilnahme von rund 57 % des stimmberechtigten ausstehenden Anleihevolumens (Mindestquorum von 50 %) war dabei je Beschlusspunkt eine erforderliche qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte nötig. Dies ist laut dem Insolvenzverwalter der SeniVita Social Estate AG, Dr. Hubert Ampferl, bei allen Punkten erreicht worden.
INFO: Die SeniVita-Wandelanleihe hat ein ausstehendes Gesamtvolumen in Höhe von 44,60 Mio. Euro.Beschlussfassungen im Einzelnen
TOP 1: Beschlussfassung über Ermächtigungen des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Freigabe und Verwertung von Sicherheiten
"Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, die Ermächtigung und die Vollmacht, nach Konsultierung des Gläubigerbeirats alle Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um die Sicherheiten unter Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger zu verwerten.
Dazu gehört:
a) die Anweisung an den faktischen Treuhänder, die Zwangsverwertung (Zwangsversteigerung) der Sicherheiten einzuleiten und/oder die Masse aufeine andere Art zu verwerten;
b) die Weisung an den Insolvenzverwalter, die Masse auf eine andere Art zu verwerten;
c) die Ermächtigung, mit dem Insolvenzverwalter eine Verwertungsvereinbarungzu treffen."
TOP 2: Beschlussfassung des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Prüfung und etwaigen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
"Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter die Ermächtigung und die Vollmacht, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Erfasst werden nur solche Ansprüche, die einer ...
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