DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Eine Corona-Schutzimpfung wird für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen keine Voraussetzung sein, um am Präsenzunterricht teilzunehmen. Wer nachweislich durchgeimpft oder bereits vom Coronavirus genesen sie, brauche allerdings - mit zweiwöchiger Karenzzeit nach der letzten Impfung - nicht mehr an den beiden wöchentlichen Tests teilzunehmen, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag in Düsseldorf.
Sie sagte, eine Impfpflicht werde es in NRW weder für Schüler, noch für Lehrer oder andere am Schulleben Beteiligte geben. Es bleibe bei Impfangeboten auf Grundlage der Ständigen Impfkommission. Die Schule beginnt in NRW nach den Sommerferien wieder am 18. August im Präsenzunterricht./beg/DP/men
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