Zwei Bundesministerien haben gemeinsam einen Entwurf über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister vorgelegt. Die Verordnung soll die Möglichkeit spezifizieren, Wertpapiere elektronisch anstatt in Papierform zu begeben und betrifft Zentralregister sowie Kryptoregister. Am 10.06.2021 ist das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) in Kraft getreten. Das Gesetz, das vom Bundesministerium für Justiz sowie dem Bundesfinanzministerium erarbeitet wurde, war im vergangenen Jahr vorgelegt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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