Kann einem Mitarbeiter die Beschäftigung versagt werden, weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, selbst wenn er ein Attest hat? Das musste nun das Arbeitsgericht Siegburg klären. Unter anderem musste das Gericht auch entscheiden, ob dem Mitarbeiter ersatzweise ein Home-Office-Arbeitsplatz zusteht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen des Infektionsschutzes ist den meisten Menschen in alltäglichen Situationen zumutbar. Anders sieht es jedoch aus, wenn körperlich anstrengende Tätigkeiten ...Den vollständigen Artikel lesen ...