Im Rechtsstreit um die Nutzung von Pseudonymen bei Facebook will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Wie sich bei der Verhandlung im Dezember gezeigt hatte, dürften die Karlsruher Richter den Passus zur sogenannten Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen des Netzwerks in den beiden Fällen, um die es geht, für unwirksam halten. Weil sich die Rechtslage mittlerweile geändert hat, dürfte sich das Urteil nicht ohne weiteres verallgemeinern lassen. In den aktuellen Nutzungsbedingungen von ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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