FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Golden Stocks Capital Ltd. bzw. Golden stocks.Capital Ltd., Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. In Europa wird die Geschäftstätigkeit angabegemäß durch die Niederlassung Gstocks EOOD, Bulgarien, erbracht. Auch dieses Unternehmen verfügt über keine Erlaubnis nach dem KWG und wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.03.2022)
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