Festnetz-Internet ist in vielen Fällen deutlich schlechter als vertraglich vereinbart. Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, bekamen Verbraucher im Rahmen eines seit Dezember gültigen Minderungsrechts bisher knapp 15 000 sogenannter Messprotokolle. Dabei wurde "fast ausschließlich" ein Minderungsanspruch festgestellt - die Leistung war also so mies, dass die Verbraucher Anspruch auf eine niedrigere Bezahlung hatten. Wie hoch die Minderung ist, besagen die Protokolle nicht - das sollen die Verbraucher mit ihren Anbietern klären. Netzagentur-Chef Klaus Müller sagte, man freue sich, dass das Messtool "...Den vollständigen Artikel lesen ...
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