FRANKFURT (BaFin) -
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat am 4. April 2022 die Spezifikationen für den Stresstest von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Damit ist der Startschuss für den vierten EbAV-Stresstest gefallen, über dessen Ergebnisse EIOPA im Dezember 2022 berichten wird.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (04.04.2022)
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