von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag Enge Angehörige zahlen unabhängig vom Verkehrswert keine Erbschaftsteuer für Haus oder Eigentumswohnung des Erblassers, wenn sie dort für mindestens zehn Jahre ihren ersten Wohnsitz nehmen. Die Steuerbefreiung steht neben Ehepartnern ja auch Kindern und Enkeln ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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