Pressemitteilung(en) der Singulus Technologies AG:
SINGULUS TECHNOLOGIES plant Anpassung der aktuellen Anleihebedingungen (WKN: A2AA5H, ISIN: DE000A2AA5H5) und veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung sowie weitere Informationen über die nächsten Schritte
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) veröffentlicht die Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H).
SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits mit den Inhabern eines wesentlichen Teils des gesamten Anleihevolumens in Höhe von 12,0 Mio. € eine Einigung über die Anpassung wesentlicher Bedingungen der Anleihe erzielt. Diese Einigung beinhaltet u. a. die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und die Änderung der Anleihebedingungen dahingehend, dass temporär über einen Zeitraum von neun (9) Monaten auf das Kündigungsrecht der Anleihegläubiger wegen der bislang unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 verzichtet wird.
Die vollständige Einladung ist ab dem 11. August 2022 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.de) unter dem Abschnitt "Gläubigerversammlung" https://www.singulus.com/de/ glaeubigerversammlung/ abrufbar. SINGULUS TECHNOLOGIES bittet die Anleihegläubiger daher zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums ...
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