Mit Inkrafttreten der Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG im Dezember 2022 können Wohneigentümer von WEG-Verwaltern einen Nachweis über die Zertifizierung zur Berufsqualifikation verlangen, zum Beispiel den zertifizierten Verwalter gemäß § 26a WEG. Wohnimmobilienverwalter können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist bis Juni 2024 nutzen, wie die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG ausführt. Der Bildungsdienstleister ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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