Betriebsbedingte Kündigungen sind für Arbeitgeber eine heikle Angelegenheit. Dabei muss der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nämlich soziale Gesichtspunkte als Entscheidungskriterium heranziehen. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als Sozialauswahl. Kriterien der Sozialauswahl sind zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung. Doch wie sieht aus mit der Rentennähe eines Arbeitnehmers als Auswahlkriterium? ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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