Bereits im September 2022 gab es eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch verjähren darf. Jetzt hat auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einem Urteil vom 20.12.2022 seinen Stempel auf die Regelung draufgesetzt. Denn grundsätzlich unterliegt der Urlaubsanspruch der gesetzlichen Verjährung - der automatische Verfall des Urlaubs ist aber wohl nicht rechtens.Klage über 101 UrlaubstageVom ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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