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DAS PARISER BERUFUNGSGERICHT BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BIOPHYTIS UND ERÖFFNET DER NEGMA GROUP DAS RECHT, EINE ENTSCHÄDIGUNG FÜR IHREN GESAMTEN VERLUST ZU VERLANGEN

Mit Urteil vom 17. Januar 2023 wies das Berufungsgericht Paris die Berufung von Biophytis gegen das Urteil des Handelsgerichts Paris vom 16. März 2021 zugunsten von Negma zurück. Das Urteil der Vorinstanz hatte festgestellt, dass Biophtyis gegen eine am 21. August 2019 geschlossene Finanzierungsvereinbarung verstoßen hatte, und Biophytis angewiesen, 7.000.000 Biophytis-Aktien an die Negma Group zu liefern und verschiedene finanzielle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.

Auch das Pariser Berufungsgericht bestätigte das erste Urteil und hielt die einseitige Kündigung des Finanzierungsvertrags mit der Negma Group durch Biophytis für unrechtmäßig. Das Gericht stellte dagegen fest, dass die Negma Group die Bedingungen ihres Vertrags mit Biophytis eingehalten hatte und dem Unternehmen entgegenkam, als sie eine Anpassung der Bedingungen beantragte.

Das Berufungsgericht verurteilte Biophytis außerdem zur Zahlung von 75.000 Euro an die Negma Group gemäß Artikel 700 der französischen Zivilprozessordnung als Kosten für die Anfechtung der Berufung.

Der Streit entstand ursprünglich, als der Finanzierungsvertrag, der eine Exklusivitätsklausel enthielt, von Biophytis am 7. April 2020 gekündigt wurde, obwohl er auf 48 Monate, also bis zum 21. August 2023, festgelegt war.

Im ursprünglichen Urteil hieß es, dass Biophytis durch die unrechtmäßige Kündigung des Finanzierungsvertrags und die Zurückhaltung der Lieferung der der Negma Group zustehenden 7.000.000 Aktien im Wert von rund EUR 15.000.000, so dass Biophytis sofort eine ähnliche Finanzierungsvereinbarung mit Atlas Capital abschließen konnte, eine Reihe wesentlicher Verpflichtungen aus der Vereinbarung und insbesondere die Ausschließlichkeitsklausel zugunsten der Negma Group verletzt hat.

Biophytis hat dem Urteil der Vorinstanz bereits am 16. März 2021 nachgekommen, aber nach dieser Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts beabsichtigt die Negma Group nun, von Biophytis Ersatz für den gesamten Schaden zu verlangen, den sie durch das Verhalten des Unternehmens erlitten hat.

Die Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts vom 17. Januar 2023 ist unter der Nummer RG 21/05879 bei der Geschäftsstelle von Pole 5 Chamber 16 abrufbar.

Biophytis hat das Recht, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

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