
Ronco Scrivia (GE), 3. Februar 2023 - Racing Force S.p.A., die Muttergesellschaft der Racing Force Group (die Gruppe), Weltmarktführer für Sicherheitsausrüstung im Motorsport (RFG oder das Unternehmen), gibt bekannt, dass auf der Grundlage der Feststellungen im Aktienregister die in Artikel 2-bis der Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 festgelegten Bedingungen, in der nachfolgend geänderten und ergänzten Fassung (die Emittentenvorschriften), die erforderlich sind, damit die Gesellschaft als "Emittent von Finanzinstrumenten, die in der Öffentlichkeit weit verbreitet sind" (die Emittenten von Finanzinstrumenten, die in der Öffentlichkeit weit verbreitet sind) zu gelten, erfüllt sind. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass:
- die Gesamtzahl der Aktionäre, mit Ausnahme der Mehrheitsaktionäre des Unternehmens (d. h. SAYE S.p.A.), die zusammen mindestens 5% des Aktienkapitals von RFG halten, mehr als 500 beträgt;
- die in Artikel 2435-bis Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs festgelegten Grenzen überschritten werden.
RFG erkennt an, dass die vorgeschriebenen Anforderungen überschritten wurden, und gibt daher bekannt, dass sie die gemäß den Emittentenvorschriften erforderlichen Mitteilungen an die Consob gemacht hat.
Infolgedessen wird die Gesellschaft ab dem laufenden Geschäftsjahr die Vorschriften für Emittenten von Finanzinstrumenten anwenden, die in der Öffentlichkeit weit verbreitet sind.
Diese Pressemitteilung ist auf www.emarketstorage.com und auf der Website der Emittentin www.racingforce.com (Rubrik Investitor Relations / Preissensitive Pressemitteilung) verfügbar.
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