Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Ein Versicherungsvertrag ist für beide Vertragsparteien grundsätzlich bindend. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann so ein Versicherungsvertrag über Jahrzehnte bestehen, typischerweise bis zum Eintritt der Rente. Dieser Vertrag bleibt nach Abschluss jedoch nicht zwingend unumstößlich bestehen. Vielmehr können Versicherungen im Einzelfall Gestaltungsrechte ...Den vollständigen Artikel lesen ...