Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Eigentümer von älteren Bestandsimmobilien ihr Haus sanieren, wenn Dämmung und Heizungsanlage nicht mehr auf neuestem Stand sind. Sterben die Eigentümer, geht die Sanierungspflicht auf die Erben über. Und dort entwickelt sich die Sanierungspflicht zum Zündstoff unter den Erben. Ein Haus erben, das wünschen sich viele Menschen. Dass das aber gerade bei älteren Immobilien auch teure Renovierungspflichten mit sich bringt, wird dabei gern übersehen. Jeder kennt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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