DJ Verfassungsgerichtspräsident verteidigt Stopp des Heizungsgesetzes
BERLIN (Dow Jones)--Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes verteidigt: "Die Gesetzesverabschiedung hatte zu unterbleiben, weil die Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen ist als eine potentiell irreversible Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte", sagte Harbarth dem Handelsblatt. Im Eilverfahren sei es damit lediglich um eine "Folgenabwägung" gegangen. Ob Abgeordnetenrechte verletzt worden seien, bleibe einem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Harbarth räumte zwar ein, dass Politik in schwierigen Zeiten "schwierig" sei, betonte jedoch: "Gefühlte Zwänge der Politik sind aber kein Freibrief, um sich über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen."
Mit Blick auf zunehmende Enteignungs- oder Vergesellschaftungsdebatten etwa beim Heizungsgesetz, Mietmarkt oder im Energiesektor mahnte Harbarth die Achtung des Eigentums angemahnt. "Das Eigentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht, das die Menschen auch wirtschaftlich in die Lage versetzen soll, ein selbstbestimmtes, ein freies Leben zu führen", sagte er. Selbst wenn es einen gesellschaftlichen Wandel gäbe, könnte er das Eigentumsgrundrecht nicht aus den Angeln heben. Es gehe darum dieses "wichtige Recht" mit anderen privaten und öffentlichen Belangen in Ausgleich zu bringen.
Zum Vorwurf einer indirekten Enteignung durch das Heizungsgesetz mit dem Verbot für Öl- und Gasheizungen sagte Harbarth: "Wir werden einige dieser Fälle voraussichtlich noch auf den Tisch bekommen. Deshalb nur allgemein: Nicht jede Beschränkung von Eigentümerbefugnissen ist eine Enteignung. Eine Enteignung setzt eine Entziehung von Eigentum voraus." Es gebe eine Vielzahl von Normen, die Inhalt und Schranken des Eigentums ausgestalteten, auch weil der Eigentumsgebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen solle. Diese Normen müssten einem legitimen Ziel dienen und dürften den Eigentümer in der Ausübung seines Eigentumsrechts nicht unzumutbar beeinträchtigen. "Das ist der verfassungsrechtliche Maßstab; er wird in vielen Fällen eine Rolle spielen, die vermutlich noch an das Gericht herangetragen werden", sagte Harbarth.
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July 10, 2023 04:16 ET (08:16 GMT)
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