Ein Artikel von Björn Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht, so können dem Versicherer verschiedene Gestaltungsrechte zustehen. Diese Gestaltungsrechte sind vom Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers abhängig. Neben dem Rücktritts- (hier), Kündigungs- (hier) und Anfechtungsrecht (hier) kann dem Versicherer im Einzelfall das Recht zur Vertragsanpassung zustehen, § ...Den vollständigen Artikel lesen ...