Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Unternehmen ein bereits ausgestelltes Arbeitszeugnis nicht nachträglich verschlechtern dürfen. Was das für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen bedeutet. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden: Ist das Arbeitszeugnis einmal ausgestellt, dürfen Unternehmen dieses nicht nachträglich verschlechtern. Dieses Urteil fiel in einem Fall, in dem eine Frau ihren ehemaligen Arbeitgeber gebeten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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